Messerstich in Rücken: Frau aus Bezirk Liezen zu vier Jahren Haft verurteilt
Eine Frau aus dem Bezirk Liezen stach auf ihren Lebensgefährten ein und wurde am Landesgericht Leoben verurteilt. Die Geschworenen entschieden gegen versuchten Mord.

Urteil in Leoben: Vier Jahre Haft nach Messerstich in den Rücken
Sechs zu zwei Stimmen: Mit diesem Mehrheitsvotum entschieden Geschworene am Landesgericht Leoben am Montag, dass eine Frau aus dem Bezirk Liezen nicht des versuchten Mordes schuldig ist – wohl aber der absichtlichen schweren Körperverletzung. Richter Roman Weiß verhängte daraufhin eine Freiheitsstrafe von vier Jahren; möglich gewesen wären bis zu zehn. Zusätzlich wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet.
Wie die Kleine Zeitung berichtet, soll die Anfang 20-Jährige im Mai dieses Jahres mit einem Messer auf ihren damaligen Lebensgefährten eingestochen haben. Dem Stich vorausgegangen war laut Staatsanwaltschaft ein Beziehungsstreit, der sich über den gesamten Tag erstreckt hatte – zwischenzeitlich auch per Snapchat, als der Partner die Wohnung vorübergehend verlassen hatte. Als er schwer alkoholisiert zurückkehrte, eskalierte die Situation.
„Nur einmal, aber wuchtig" – so beschrieb die Staatsanwältin den Stich in den unteren Rücken des Opfers. Das gerichtsmedizinische Gutachten bestätigte, dass die Wunde sieben bis acht Zentimeter tief und potenziell lebensgefährlich war; Leber und Niere wurden jeweils nur um einen Zentimeter verfehlt.
Die Verteidigerin bestritt eine Tötungsabsicht ihrer Mandantin. Diese habe den Partner „nur verletzen" wollen und sei unmittelbar zuvor körperlich attackiert worden. „Er hat mich in den Bauch geboxt und getreten", sagte die Angeklagte bei ihrer Befragung durch Richter Weiß. Auf die Frage, ob sie gezielt zugestochen habe, antwortete sie: „Nein, einfach zugestochen, aus dem Affekt heraus."
Die Angeklagte gab außerdem an, vor der Tat habe ihr eine Stimme befohlen, ihren Lebensgefährten anzugreifen. Die beiden anwesenden psychiatrischen Sachverständigen hielten diese Wahrnehmung angesichts des jahrelangen Konsums verschiedener Drogen für möglich. Sie attestierten der Frau zudem eine Persönlichkeitsstörung. Eine Psychose oder Schizophrenie – mögliche Grundlage für Unzurechnungsfähigkeit – konnten die Gutachter jedoch nicht feststellen. Bei den entsprechenden Tests habe die Angeklagte zwar „weit überdurchschnittliche Werte" angegeben, doch bestehe der begründete Verdacht, dass sie zumindest übertreibe, wenn nicht gar simuliere.
Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund der attestierten schweren psychischen Störung die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik beantragt. Nach rund einer Stunde Beratung folgten die Geschworenen dem Antrag auf versuchten Mord nicht – das Urteil lautet auf absichtliche schwere Körperverletzung, kombiniert mit der Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Source: Kleine Zeitung