Sexuelle Belästigung im Kärntner Landesdienst: Dritter Prozesstag steht bevor

Vor dem Landesgericht Klagenfurt läuft der Prozess wegen sexueller Belästigung von Lehrlingen im Amt der Kärntner Landesregierung in die dritte Runde.

Sexuelle Belästigung im Kärntner Landesdienst: Dritter Prozesstag steht bevor

Zweiter Verhandlungstag in Klagenfurt hinterlässt offene Fragen

Wie die Kleine Zeitung berichtet, steht ein ehemaliger Lehrlingsausbildner des Amtes der Kärntner Landesregierung gemeinsam mit einer früheren Lehrlingsbeauftragten wegen sexueller Belästigung und Amtsmissbrauch vor Gericht. Die Vorwürfe umfassen unerwünschte Schultermassagen, Berührungen am Oberschenkel im Auto, anzügliche Bemerkungen über das Sexleben junger Lehrlinge sowie ein obszönes „Ostergeschenk" – ein Penis-Arrangement aus Gurke, Eiern und Süßigkeiten, das auf Schreibtischen der Abteilung platziert worden sein soll.

Bereits am ersten Prozesstag hatten sich beide Angeklagten nicht schuldig bekannt. Im Verlauf der Verhandlung räumte der frühere Ausbildner jedoch „grenzüberschreitende Wortmeldungen" ein und entschuldigte sich dafür. Die mittlerweile mit anderen Aufgaben betraute Lehrlingsbeauftragte bestand weiterhin auf ihrer Unschuld.

Zeugen wollten wenig bemerkt haben

Der zweite Verhandlungstag am Freitag brachte irritierende Aussagen. Mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gaben im Zeugenstand an, von den Vorgängen kaum etwas mitbekommen zu haben. Die Vertrauensperson für weibliche Lehrlinge in der Abteilung widersprach dem Opfer, das mit seiner Anzeige den Fall ins Rollen gebracht hatte: Die junge Frau habe ihr nie von Problemen mit dem Angeklagten berichtet. Zwei Mitarbeiterinnen gaben an, den Angeklagten je einmal nach anzüglichen Fragen ermahnt zu haben – dem Leitfaden für sexuelle Belästigung entsprechend wäre jedoch eine Meldung an Vorgesetzte vorgesehen gewesen. Diese erfolgte nicht.

Ein Zeuge bezeichnete den Ton des Angeklagten als „Fußballsprache", konnte aber nicht schlüssig erläutern, was er darunter versteht. Auf die Frage der Staatsanwältin, ob der Angeklagte dafür bekannt gewesen sei, „sexuell unterlegt" zu sprechen, antwortete eine Zeugin widerwillig: „Ab und zu vielleicht" – um sogleich anzudeuten, dass in der Abteilung generell ein solcher Ton geherrscht habe.

Personalverantwortlicher unter Druck

Staatsanwältin Barbara Baum befragte den Personalverantwortlichen des Landes, warum die angeklagte Lehrlingsbeauftragte erst vier Monate nach der Benachrichtigung des Amtes über die laufenden Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs – und erst mit Vorliegen einer Anklage – einem neuen Aufgabenbereich zugeteilt worden war. Der Personalverantwortliche reagierte achselzuckend: „Ermittlungen gibt es manchmal", gestand jedoch ein, dass man künftig rascher handeln könnte.

Schwer rechtfertigen konnte er auch, dass die betroffenen Lehrlinge unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe versetzt wurden. Der einschlägige Leitfaden sieht ausdrücklich vor, dass den Opfern kein Nachteil entstehen darf.

Urteil beim dritten Verhandlungstag möglich

Beim nächsten Verhandlungstermin sollen zunächst weitere Zeugen gehört werden. Zudem ist die kontradiktorische Einvernahme des Opfers, das Anzeige erstattet hatte, zur Vorführung vorgesehen. Danach könnte laut aktuellem Verfahrensstand ein Urteil in der Causa fallen.

Source: Kleine Zeitung

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