Bergsturzprozess Bondo: Urteil mit Signalwirkung für Bergregionen erwartet

Fünf Angeklagte, darunter FDP-Nationalrätin Anna Giacometti, stehen wegen fahrlässiger Tötung vor dem Regionalgericht Maloja. Das Urteil zum Bergsturz 2017 soll am 4. September fallen.

Bergsturzprozess Bondo: Urteil mit Signalwirkung für Bergregionen erwartet

Prozess um Bergsturz in Bondo: Gericht fällt nächste Woche Urteil

Am 23. August 2017 lösten sich rund drei Millionen Kubikmeter Gestein vom Piz Cengalo bei Bondo in Graubünden. Die Felsmassen verschütteten Wanderwege meterhoch und rissen acht Wanderinnen und Wanderer in den Tod. Nun hat das Regionalgericht Maloja über die strafrechtliche Verantwortung zu urteilen – das Urteil wird am 4. September verkündet.

Wie SRF berichtet, stehen fünf Personen vor Gericht, darunter FDP-Nationalrätin Anna Giacometti, die zum Zeitpunkt des Unglücks Gemeindepräsidentin von Bregaglia war. Die Angeklagten sind wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagt.

Vorwurf der Staatsanwaltschaft

Im Kern dreht sich der Prozess um die Frage, ob die Wanderwege im Val Bondasca vor dem Bergsturz hätten gesperrt werden müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, die Gefahrenlage am Piz Cengalo falsch eingeschätzt zu haben. Mehrere Vorboten hätten auf einen unmittelbar bevorstehenden Bergsturz hingewiesen; Sicherheitsmassnahmen wie eine Wegsperre hätten deshalb angeordnet werden müssen. Da dies unterblieben sei, hätten die Angeklagten pflichtwidrig gehandelt. Die Anklagebehörde fordert bedingte Geldstrafen.

Verteidigung: Ereignis nicht vorhersehbar

Die Anwälte der Beschuldigten argumentierten mit geologischen Fachanalysen und erklärten, die Risikoeinschätzung sei korrekt gewesen. Neun Tage vor dem Bergsturz hätten Fachleute mit einem Ereignis in den «kommenden Wochen oder Monaten» gerechnet. Dass der Berg so früh und mit solcher Wucht abbrechen würde, sei für niemanden vorhersehbar gewesen.

Giacometti: Verlass auf kantonale Fachleute

Als damalige Gemeindepräsidentin wäre Anna Giacometti diejenige gewesen, die eine Sperrung der Wanderwege hätte veranlassen können – der Unterhalt von Wanderwegen ist Gemeindesache. Vor Gericht erklärte sie, sie habe sich als Laiin vollständig auf die Einschätzungen der kantonalen Geologen verlassen müssen. Damit habe sie pflichtbewusst gehandelt, nicht pflichtwidrig, wie ihr Anwalt bekräftigte. In ihren Schlussworten zeigte sich Giacometti sichtlich bewegt und erklärte, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben.

Grundsatzfrage für Bergkantone

Das Urteil dürfte laut SRF in Bergregionen in der ganzen Schweiz Signalwirkung entfalten. Im Prozess war wiederholt vom «Restrisiko» in den Bergen die Rede: Wer sich im Gebirge bewege, müsse grundsätzlich mit Gefahren rechnen. Mit dem Klimawandel und dem tauenden Permafrost dürften Naturereignisse wie Bergstürze künftig zunehmen – nicht nur in Graubünden. Offen bleibt damit die Frage, wie weit die Eigenverantwortung der Wandernden reicht und welche Pflichten lokale und kantonale Naturgefahrenspezialisten tragen.

Source: SRF

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