Freispruch im Bondo-Prozess: Gericht kritisiert Anklage nach Bergsturz 2017

Das Regionalgericht Maloja hat alle Beschuldigten im Prozess um den Bergsturz am Piz Cengalo freigesprochen. Acht Menschen kamen 2017 ums Leben.

Freispruch im Bondo-Prozess: Gericht kritisiert Anklage nach Bergsturz 2017

Alle Angeklagten im Bondo-Prozess freigesprochen

Das Regionalgericht Maloja hat sämtliche Beschuldigten im Prozess um den Bergsturz am Piz Cengalo vom 23. August 2017 freigesprochen, wie Google News CH — Crime (de) berichtet. Bei dem Unglück kamen acht Menschen ums Leben. Das Gericht kam zum Schluss, dass keiner der Angeklagten der mehrfachen fahrlässigen Tötung schuldig ist.

Die zentrale Frage des Verfahrens lautete: War der Bergsturz vorhersehbar oder nicht? Das Gericht verneinte dies für alle fünf Beschuldigten.

Klarer Freispruch für Giacometti und Gemeindemitarbeiter

Einen eindeutigen Freispruch erhielt FDP-Nationalrätin Anna Giacometti, die zum Zeitpunkt des Unglücks Gemeindepräsidentin von Bregaglia war. Dasselbe gilt für den Gemeindemitarbeiter, der als Verbindung zwischen Experten und Gemeinde fungierte.

«Giacometti verfügte nicht über das entsprechende Fachwissen, um die Gefahrenlage einzuschätzen», erklärte die Richterin. Zudem bemängelte das Gericht die Anklageschrift: Giacometti sei pauschal eine Pflichtverletzung vorgeworfen worden, ohne dass diese konkret benannt worden sei. Gleiches gelte für den Gemeindemitarbeiter.

Giacometti zeigte sich erleichtert: «Ich habe mich damals korrekt verhalten.» Das neunjährige Verfahren bezeichnete sie als «zeitweise sehr belastend». Gleichzeitig betonte sie: «Ich werde aber nie vergessen, dass beim Bergsturz acht Menschen gestorben sind.»

Das Verfahren habe zudem gezeigt, dass Zuständigkeitsfragen zwischen Gemeinden und Kanton ungeklärt seien. «Die Gemeinden sind schlicht nicht in der Lage, Naturkatastrophen vorauszusehen und Gefahren einzuschätzen», sagte Giacometti. Der Kanton verfüge über Spezialisten und die nötigen Mittel und solle die Gemeinden entsprechend unterstützen.

Kantonsangestellte im Zweifel freigesprochen

Bei den beiden Mitarbeitenden des kantonalen Amts für Wald und Naturgefahren (AWN) fiel das Urteil weniger eindeutig aus. Das Gericht stellte fest, dass sie Einschätzungen abgeben mussten und für entsprechende Empfehlungen zuständig waren.

Es sei jedoch nicht erwiesen, dass ihre damalige Gefahrenbeurteilung falsch gewesen sei. Sie hätten die Lage vor Ort beurteilt, wobei bei jeder solchen Einschätzung ein Restrisiko verbleibe. Nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» wurden sie freigesprochen.

Das Gericht zeigte sich gleichwohl erstaunt darüber, dass für den Piz Cengalo, an dem regelmässig Sturzereignisse vorkommen, kein verbindlicher Notfallplan existierte.

AWN-Amtsleiter Urban Maissen erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, er sei über den Freispruch erleichtert. «Nichtsdestotrotz ist unser Mitgefühl bei den Hinterbliebenen.» Zur Gerichtskritik wollte er vorerst keine Stellung nehmen: «Wir werden die Begründung des Gerichts studieren.»

Externer Geologe ebenfalls freigesprochen

Auch der beigezogene externe Geologe wurde freigesprochen. Er hatte dem Kanton am 10. August empfohlen, die Val Bondasca zu sperren. Dass er diese Empfehlung an einer Sitzung am 14. August nicht aufrechterhalten hatte, könne ihm nicht angelastet werden, da das AWN zu diesem Zeitpunkt eine eigene Risikobeurteilung vor Ort vorgenommen hatte und er sich darauf stützte.

Der Opferanwalt erklärte schriftlich gegenüber Keystone-SDA, es sei stets das Anliegen der Hinterbliebenen gewesen, das Unglück umfassend aufzuarbeiten. «Diese Aufarbeitung hat stattgefunden.» Entscheidend sei nun, dass Lehren daraus gezogen würden.

Der Staatsanwalt, der für alle fünf Beschuldigten bedingte Geldstrafen gefordert hatte, zeigte sich «nicht überrascht». Ob er das Urteil weiterzieht, liess er offen.

Source: Google News CH — Crime (de)

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