Gegenstände auf SBB-Gleis bei Wiesendangen: Zwei Täter in Winterthur verurteilt
Ein 22- und ein 35-Jähriger stapelten 2023 Trottinetts, Reifen und Fässer auf ein Bahngleis – ein Interregio mit 100 Passagieren prallte mit 110 km/h dagegen. Beide wurden nun verurteilt.

Gericht spricht Urteile nach Gleissabotage bei Wiesendangen
Zwei Männer sind am 3. September 2026 vom Bezirksgericht Winterthur wegen Störung des öffentlichen Verkehrs mit Gefährdung von Leib und Leben sowie Sachbeschädigung schuldig gesprochen worden. Wie NZZ berichtet, hatte eine Gruppe bestehend aus vier Minderjährigen und zwei damals volljährigen Männern im Februar 2023 an zwei aufeinanderfolgenden Nächten Objekte auf SBB-Gleise beim Bahnhof Wiesendangen gestapelt – mit gravierenden Folgen.
Motorrad und Bauschutt auf dem Gleis
In der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2023 hoben drei der Beteiligten – zwei Minderjährige und der damals 31-jährige Mann – gemeinsam mit einem zum Tatzeitpunkt 18-jährigen Mittäter ein 97 Kilogramm schweres Motorrad auf die Gleise. Ein Personenzug fuhr mit rund 110 km/h auf das Motorrad auf; der gesamte Zug musste evakuiert werden, das Gleis war für mehrere Stunden gesperrt. In derselben Nacht verwüsteten die Beschuldigten zudem eine nahegelegene Baustelle und beschädigten eine Walze.
Am darauffolgenden Abend, dem 19. Februar, drangen vier Minderjährige und der 31-Jährige in eine Scheune beim Bahnhof Wiesendangen ein. Sie trugen Trottinetts, Schaufeln, Lastwagenreifen, Kunststofffässer und Abfalleimer heraus und schichteten diese auf dem Gleis auf. Ergänzt wurde der Haufen durch Bauabschrankungen und eine Tafel, die von einer nahegelegenen Baustelle entfernt worden waren. Einer der Jugendlichen, der beim SBB-Unterhalt arbeitete, soll laut einem Verteidiger den anderen mehrfach versichert haben, ein Zug könne dadurch nicht entgleisen.
Kurz vor 21:30 Uhr prallte der Interregio von Luzern nach Konstanz mit rund 110 km/h auf die aufgetürmten Objekte. Die Lokomotive wurde leicht von den Schienen gehoben und leitete eine automatische Vollbremsung ein. Rund hundert Passagiere mussten evakuiert werden, das Gleis war vier Stunden lang gesperrt. Verletzt wurde niemand. Der Sachschaden beläuft sich laut Anklageschrift auf 141 369 Franken und 15 Rappen. Eine Mittäterin filmte die Aktion.
Alkohol, Gruppendruck und kognitive Einschränkung
Die vier minderjährigen Beteiligten wurden von der Jugendanwaltschaft in nicht öffentlichen Verfahren beurteilt. Vor dem Bezirksgericht Winterthur standen der heute 35-jährige Mann und der heute 22-jährige Mittäter, der bei der zweiten Nacht nicht dabei gewesen war. Beide sind Schweizer.
Im Prozess äusserten sich die beiden Angeklagten nicht zu den konkreten Tatvorwürfen, erklärten, sie könnten sich nicht mehr richtig erinnern, und verwiesen auf ihre Aussagen aus der Untersuchungsphase. Zum äusseren Tatablauf legten beide ein Geständnis ab. Sie beteuerten, sich für ihre Taten zu schämen.
Die Verteidiger führten aus, die Beschuldigten hätten nicht damit gerechnet, dass Personenzüge vorbeifahren würden. Die Täter seien in der ersten Nacht «stockhagelvoll» gewesen; der damals 18-Jährige habe mitgemacht, weil er es «besoffen lustig gefunden» habe. Auch Gruppendruck habe eine Rolle gespielt. Beim heute 35-Jährigen wurde dessen eingeschränkte Intelligenz hervorgehoben: Er leidet gemäss Verteidigerin seit Geburt an kognitiven Einschränkungen, verlor 2020 seinen besten Freund, schloss sich danach einer Jugendgruppe im Wohnquartier an und begann, Alkohol und Drogen zu konsumieren. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert ihm leichte Beeinflussbarkeit.
Gericht sieht volle Schuldfähigkeit
Das Bezirksgericht befand bei beiden Angeklagten die volle Schuldfähigkeit als gegeben – trotz möglicher Alkoholisierung und der kognitiven Einschränkung des Älteren. «Das war alles andere als ein Jugendstreich und hätte schlimm ausgehen können», sagte der Gerichtsvorsitzende in der Urteilsbegründung. Alkohol erkläre zwar das Verhalten, begründe aber keine Schuldminderung. Beim 35-Jährigen sei nicht der Alkohol, sondern seine unreife Persönlichkeit das zentrale Problem gewesen.
Der Vorsitzende betonte den fehlenden Respekt vor fremdem Eigentum und bezeichnete es als völlig unverständlich, dass die Täter nach der Erfahrung der ersten Nacht die Aktion ein zweites Mal ausgeführt hätten.
Die Urteile
Der 22-Jährige, der ausschliesslich in der ersten Nacht beteiligt war, erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten wegen Störung des öffentlichen Verkehrs mit Gefährdung von Leib und Leben sowie Sachbeschädigung – weniger als die vom Staatsanwalt beantragten 15 Monate. Der Anwalt des 22-Jährigen hatte auf eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen plädiert.
Der 35-Jährige wurde wegen mehrfacher Tatbegehung zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, hinzu kommen Verkehrsdelikte. Die Strafe wird zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben, wie vom Staatsanwalt beantragt. Beide verbüssten bereits je zwei Tage in Untersuchungshaft.
Strafmindernd wertete das Gericht bei beiden das Geständnis sowie die lange Verfahrensdauer von dreieinhalb Jahren. Beide Verurteilten wurden dem Grundsatz nach zu Schadenersatz verpflichtet; die genaue Höhe wird auf dem Zivilweg geklärt.
Die Urteile DG26007 und DG26008 vom 3. September 2026 sind noch nicht rechtskräftig.
Source: NZZ