Aargauer Anwalt nicht auffindbar: Verhandlung wegen 699'000-Franken-Veruntreuung geplatzt
Ein Aarauer Anwalt erschien nicht zur Gerichtsverhandlung wegen Veruntreuung von fast 700'000 Franken. Die Polizei konnte ihn nicht auffinden.

Verhandlung in Aarau gescheitert: Anwalt im Spital, Polizei findet ihn nicht
Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, ist die Gerichtsverhandlung gegen einen regional bekannten Aargauer Anwalt am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Aarau geplatzt — der Beschuldigte erschien nicht, und die Polizei konnte ihn nicht auffinden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann mehrfache Veruntreuung, Geldwäscherei, Betrug sowie Ungehorsam im Betreibungs- und Konkursverfahren vor. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 698'888.75 Franken, verteilt auf elf Geschädigte. Der höchste Einzelbetrag, der einem Klienten fehlt, beträgt 140'616 Franken. Laut Anklage soll der Anwalt Gelder, die er im Namen seiner Klienten bei Versicherungen einforderte, mindestens teilweise für sich behalten und die Betroffenen mit Ausreden vertröstet haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren sowie den Vollzug einer früheren bedingten Geldstrafe von 192'600 Franken.
Polizeiliche Vorführung scheitert
Das Gericht hatte die Abwesenheit des Beschuldigten offenbar antizipiert und eine polizeiliche Vorführung angeordnet — so wie sie bereits bei der Schlusseinvernahme bei der Staatsanwaltschaft vollzogen werden musste. Gerichtspräsident Andreas Schöb gab am Donnerstag bekannt, dass die Polizei den Mann nicht auffinden konnte. Im Saal erschienen waren lediglich sein Verteidiger, drei Geschädigte sowie das Gesamtgericht.
Der Verteidiger beantragte zunächst, die Medien aus dem Saal zu weisen — er verfüge über «sehr persönliche» Informationen zum Verbleib seines Mandanten. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Gerichtsverhandlungen seien grundsätzlich öffentlich, betonte Schöb; die entsprechenden Schutzbestimmungen seien nicht für Beschuldigte gedacht.
Anwalt laut Verteidiger im Kantonsspital
Der Verteidiger stellte daraufhin einen zweiten Antrag: Sein Mandant sei «aufgrund seiner medizinischen Situation» als entschuldigt abwesend zu verzeichnen. Er habe ihn am Morgen gesehen und sei dabei gewesen, als er mit der Ambulanz zum Notfall des Kantonsspitals gebracht worden sei. Ein Arzt habe bestätigt, der Beschuldigte sei «zum heutigen Zeitpunkt» nicht verhandlungsfähig. Im Saal anwesende Polizisten hätten telefonisch verifiziert, dass der Mann tatsächlich hospitalisiert sei.
Gerichtspräsident Schöb fragte daraufhin, ob der medizinische Zustand selbst herbeigeführt worden sei oder durch Drittpersonen. Der Verteidiger bat um Verständnis, dass er dies nicht «in der Öffentlichkeit» beantworte.
Ob die Abwesenheit als entschuldigt oder unentschuldigt gilt, liess Schöb vorerst offen. Das Gericht werde den Beschuldigten zu einem zweiten Verhandlungstermin aufbieten und dann auch über diese Frage entscheiden.
Nicht das erste Mal
Es ist nicht das erste Mal, dass der Anwalt einen Gerichtstermin aus gesundheitlichen Gründen verpasst. In einem früheren Verfahren — ebenfalls wegen Veruntreuung von Klientengeldern — hatte er gegen einen Strafbefehl Einsprache erhoben und wäre vor Gericht erscheinen müssen. Die erste Verhandlung wurde wegen seines angeblichen «Unfalles» verschoben. Beim zweiten Termin hegte das Gericht Zweifel an der behaupteten Verhandlungsunfähigkeit, auch weil der Anwalt zwischenzeitlich an einem gesellschaftlichen Anlass gesichtet worden war.
Das Gericht ordnete an, dass ein Arzt vor Ort die Verhandlungsfähigkeit prüfen sollte. Als der Anwalt dennoch nicht erschien, wertete das Gericht dies als Rückzug der Einsprache, womit der Strafbefehl rechtskräftig wurde. Ob dieses Vorgehen korrekt war, muss inzwischen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klären — der Anwalt hat das Verfahren dorthin weitergezogen.
Geschädigte reisten vergeblich an
Drei der elf Geschädigten waren zur Verhandlung erschienen und zeigten sich verärgert über die vergebliche Anreise. Einer fehlen 2500 Franken, zwei Frauen je 95'000 respektive 50'000 Franken. Eine Frau, die aus dem Kanton Luzern angereist war, erklärte, sie hätte ihrem früheren Anwalt gerne ins Gesicht gesehen und gefragt, warum er — der doch viel verdiene — so etwas tue. Ausbleibende Zahlungen habe er ihr unter anderem damit erklärt, dass er «halt etwas vergesslich» sei.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Source: Google News CH — Crime (de)