Prozess gegen «Junge Tat»: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen in Zürich

Sechs Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung stehen vor dem Bezirksgericht Zürich. Den zwei Hauptbeschuldigten drohen je 15 Monate Haft.

Prozess gegen «Junge Tat»: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen in Zürich

Bezirksgericht Zürich verhandelt Aktionen der rechtsextremen «Jungen Tat»

Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, forderte der Zürcher Staatsanwalt am Freitag beim Prozess gegen sechs Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat» Freiheitsstrafen. Die Aktionen der Beschuldigten hätten die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten.

In seinem Plädoyer vor dem Bezirksgericht Zürich hielt der Staatsanwalt fest, dass jeder Mensch Ansichten vertreten dürfe, die andere für abstossend hielten. Das Recht schütze jedoch nicht jedes Mittel zur Durchsetzung einer Haltung — niemand dürfe anderen seine Meinung mit der Faust aufzwingen.

Politischer Protest müsse innerhalb der Rechtsordnung stattfinden, betonte er. Die Beschuldigten stünden nicht vor Gericht, weil sie rechts politisierten, sondern weil ihre Mittel rechtliche Grenzen überschritten hätten.

Vorwürfe und geforderte Strafen

Den beiden Hauptbeschuldigten, Tobias Lingg — Anführer der Gruppierung — und Manuel Corchia, drohen Freiheitsstrafen von je 15 Monaten. Die Anklageschrift umfasst unter anderem Diskriminierung, Aufruf zu Hass sowie Hausfriedensbruch.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen zwei Störaktionen in Zürich aus dem Jahr 2022: eine Unterbrechung eines Pride-Gottesdienstes sowie eine Störung einer queeren Kinderlesung. Zusätzlich werden unbewilligte Dachaktionen in Basel und Winterthur vorgeworfen.

Beim Pride-Gottesdienst trugen Mitglieder der Gruppierung ein grosses Holzkreuz mit der Aufschrift «NOPRIDEMONTH» in eine Zürcher Kirche und stellten es dort ab. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Verstoss gegen die Glaubens- und Kultusfreiheit sowie als Diskriminierung und Aufruf zu Hass.

Verteidigung bestreitet Strafbarkeit

Die Verteidiger der beiden Hauptbeschuldigten beantragten für die meisten Anklagepunkte Freisprüche. Der Anwalt von Lingg wies die zentralen Vorwürfe zurück und plädierte lediglich für eine bedingte Geldstrafe wegen geringfügiger Delikte. Der Verteidiger von Corchia beantragte einen vollumfänglichen Freispruch.

Bezüglich des Holzkreuzes erklärte einer der Anwälte, die Aktion sei nicht strafbar gewesen: «Es kann nicht ernsthaft behauptet werden, dass mit einem Kreuz mit der Aufschrift NOPRIDEMONTH den Teilnehmenden ihre Existenzberechtigung abgesprochen wurde.»

Auch die Aktion bei der «Queer Story Time»-Lesung für Kinder sei nicht strafbar gewesen, argumentierten die Verteidiger. Einer von ihnen führte aus, die durch die Diskriminierungsstrafnorm geschützte «sexuelle Orientierung» umfasse gemäss Bundesgericht lediglich Heterosexualität, Homosexualität und Bisexualität — nicht aber Geschlechtsidentität, die bei dem Anlass im Vordergrund gestanden habe. Die Parole «Familie statt Gender-Ideologie» auf einem Transparent sei daher klar nicht strafbar.

Beschuldigte verweigern Aussage im Saal

Alle sechs Beschuldigten verweigerten während ihrer Befragung am Freitagmorgen die Aussage. Ausserhalb des Gerichtssaals zeigten sie sich gesprächiger: In der Mittagspause veröffentlichten sie einen kurzen Bericht zum bisherigen Verhandlungsverlauf. Bereits im Vorfeld hatten sie die Vorwürfe grundsätzlich als «Gesinnungsjustiz» bezeichnet. (sda/con)

Source: Google News CH — Crime (de)

Read this article in English