Mann in Monthey wegen Femizid zu 20 Jahren Haft verurteilt – höher als beantragt
Das Bezirksgericht Monthey verurteilte einen 45-Jährigen wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 20 Jahren Gefängnis. Er hatte sie mit 34 Messerstichen getötet.
20 Jahre Haft für Mord in Monthey: Gericht übertrifft Antrag der Staatsanwaltschaft
Das Bezirksgericht Monthey hat am Dienstag einen 45-jährigen Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, hatte der Angeklagte die Frau am 3. August 2023 mit 34 Messerstichen getötet und dabei auch seine Tochter verletzt.
Die verhängte Strafe liegt deutlich über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Staatsanwältin Emmanuelle Raboud hatte 16 Jahre Freiheitsentzug gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf vorsätzliche Tötung statt Mord und verlangte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
Tatablauf: fünf Messer, viermal gebrochene Klingen
Dem Mord vorausgegangen war ein Streit um Geld. Der aus Nordmazedonien stammende und eingebürgerte Schweizer griff seine Frau zunächst körperlich an – unter Alkoholeinfluss. Anschliessend stach er 34 Mal auf sie ein, wobei er nacheinander fünf Küchenmesser verwendete. Viermal brach dabei eine Klinge. Das Opfer erlitt zahlreiche Verletzungen an Hals, Gesicht und Oberkörper.
Die gemeinsame Tochter versuchte während der Tat, ihre Mutter zu schützen, und wurde dabei an den Händen verletzt. Sie stiess ihren Vater zu Boden, worauf dieser sich selbst mit einem Messer in die Brust stach. Der Tochter gelang es, ihm die Waffe abzunehmen. Erst mit dem Eintreffen der Polizei endete die Tat.
Gerichtspräsident: «Keine Chance gelassen»
Gerichtspräsident Florent Boissard bezeichnete die Tat bei der Urteilsverkündung als besonders grausam. Der Beschuldigte habe seiner Frau keine Chance gelassen. Ohne die durch den Alkoholkonsum leicht verminderte Schuldfähigkeit wäre laut Boissard eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen worden.
Das Gericht zeigte sich zudem nicht überzeugt von der aufrichtigen Reue des Mannes. Als besonders verwerflich wertete es das Tatmotiv: Auslöser waren laut Urteil blosse Vermutungen über die Verwendung gemeinsamen Geldes. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem aussergewöhnlichen Gewaltausbruch – der Mann habe wiederholt neue Messer geholt, nachdem die Klingen der zuvor verwendeten zerbrochen waren.
Neben dem Mordurteil verurteilte das Gericht den Mann auch wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung an seiner Tochter.
Entschädigungen für die Kinder, mögliche Berufung
Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht bei seinen Kindern und bat sie um Verzeihung. Das Gericht sprach beiden Kindern Genugtuungen zu: Der Sohn erhält rund 172'000 Franken, die Tochter 80'000 Franken.
Verteidigerin Pauline Elsig bezeichnete die verhängte Strafe als «ausserordentlich hart». Sie und ihr Mandant wollen nun prüfen, ob sie das Urteil vor dem Kantonsgericht anfechten.
Source: Google News CH — Crime (de)