Prozess in Zürich: Sechs Mitglieder der «Jungen Tat» fordern Freispruch

Sechs Rechtsextreme der Jungen Tat stehen in Zürich wegen rassistischer und homophober Aktionen vor Gericht. Der Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafen.

Schweigen im Gerichtssaal: Junge-Tat-Mitglieder verweigern Aussagen

Noch auf der Treppe des Bezirksgerichts Zürich gab sich einer der Anführer der rechtsextremen Gruppierung Junge Tat kämpferisch. Es werde sich herausstellen, ob die Meinungsfreiheit in der Schweiz noch bewahrt werde, sagte er. Doch im Gerichtssaal verstummte er — wie auch die fünf Mitangeklagten. Auf jede Frage des Richters gaben sie dieselbe Antwort: «Keine Aussage.»

Die NZZ berichtet über den Prozess, in dem sich fünf Männer und eine Frau der Jungen Tat wegen Aktionen verantworten müssen, die sich zwischen 2022 und 2024 ereigneten. Angeklagt sind sie unter anderem wegen Aufruf zu Hass, Hausfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung sowie Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit.

Gottesdienst gestört, Drag-Lesung unterbrochen

Im Juni 2022 drangen mehrere vermummte Mitglieder der Gruppe durch eine Seitentür in die Kirche St. Peter und Paul im Zürcher Kreis 4 ein. Sie trugen ein weisses Holzkreuz mit der Aufschrift «No Pride Month» und störten damit einen Gottesdienst der Zurich Pride, der unter dem Motto «Vielfalt feiern» stand.

Im Oktober desselben Jahres erschlichen sich Mitglieder der Gruppierung Zutritt zu einer Drag-Vorlesestunde für Kinder im Zürcher Tanzhaus. Sie filmten den Anlass heimlich und versuchten, ein Transparent zu entrollen. Vor dem Gebäude zündeten vermummte Aktivisten Fackeln an und zeigten ein Banner gegen die «Gender-Ideologie». Die Veranstalterin Brandy Butler sagte nach dem Vorfall: «Nie hätte ich gedacht, dass ausgerechnet das mich zum Ziel von Neonazis machen würde.» Und: «Die ‹Drag Story Time› ist doch kein Skandal – sie ist der cutest shit ever!»

Zu weiteren Aktionen zählten das Besteigen eines Baukrans mit anschliessenden Pyrotechnik-Zündungen sowie Auseinandersetzungen mit Linksextremen.

Staatsanwalt: Meinungsfreiheit deckt keine strafbaren Handlungen

Der Staatsanwalt fordert für die beiden Anführer der Jungen Tat je eine Freiheitsstrafe von fünfzehn Monaten, wovon sechs Monate als unbedingte Strafe zu vollziehen wären. Zusätzlich beantragt er Geldstrafen von 140 beziehungsweise 90 Franken à 100 Tagessätzen.

Er betonte vor Gericht, dass die politische Gesinnung der Beschuldigten nicht Gegenstand des Verfahrens sei. «Man darf provozieren, man darf politische Gegner scharf kritisieren oder gegen Migration sein. Man darf auch Meinungen vertreten, die andere als falsch oder abstossend empfinden. Das ist alles durch die Meinungsfreiheit gedeckt», sagte der Staatsanwalt.

Die Grenze sei jedoch dort überschritten, wo rechtswidrige Mittel eingesetzt würden, um die eigene Botschaft durchzusetzen. «Man darf den politischen Gegner nicht mit rechtswidrigen Mitteln zum Schweigen bringen. Man darf nicht in fremde Räumlichkeiten eindringen, um dort seine Botschaft zu verbreiten.» Sein Fazit: «Meinungsfreiheit ist kein Freipass für die eingesetzten Mittel.»

Verteidigung pocht auf Gewaltfreiheit und Meinungsfreiheit

Die Anwälte der sechs Angeklagten forderten vollumfängliche Freisprüche, in einzelnen Fällen allenfalls eine Verurteilung in Nebenpunkten. Ein Verteidiger betonte, sein Mandant sei politisch aktiv und mache mit provokativen Aktionen auf seine Positionen aufmerksam. Dies stosse zwar auf Ablehnung, sei aber von der Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt. Zudem sei der Protest stets gewaltfrei geblieben; bei einer Demonstration am Hauptbahnhof Zürich habe man sich lediglich gegen linksextreme Angreifer gewehrt.

Zur Kirchenaktion erklärten die Verteidiger, die Aufschrift «No Pride Month» setze weder Gott noch den christlichen Glauben herab. «Es handelt sich um eine pointierte Kritik an einer konkreten Veranstaltung und nicht an einer religiösen Überzeugung», sagte einer der Anwälte. Der Tatbestand der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sei nicht erfüllt. Ein weiterer Verteidiger fragte rhetorisch: «Was sonst als ein Kreuz soll man in einer Kirche tragen?»

Zum Vorgehen bei der Drag-Vorlesestunde erklärte der Anwalt eines der Anführer, man habe weder jemanden diskriminieren noch Nichtheterosexuellen ihre Gleichberechtigung absprechen wollen. «Der Protest richtete sich allein gegen Frühsexualisierung und die queere Ideologie. Und nicht gegen den Menschen als solchen.» Kontroverse Äusserungen und Polemik dürften nicht kriminalisiert werden.

Für einen der beiden Anführer beantragte sein Verteidiger lediglich eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen.

Urteil steht noch aus

Das Bezirksgericht Zürich wird sein Urteil zu einem späteren Zeitpunkt verkünden. Es ist das erste Mal, dass den Anführern der Jungen Tat in diesem Verfahren eine Freiheitsstrafe droht.

Source: NZZ

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