BaFin warnt vor marathonasset.com: Identitätsdiebstahl und illegale Finanzdienstleistungen
Die BaFin warnt vor marathonasset.com, das ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet und Daten echter Unternehmen missbraucht.

BaFin warnt vor marathonasset.com – Identitätsdiebstahl und illegale Finanzdienstleistungen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine formelle Warnung gegen marathonasset.com herausgegeben. Wie anwalt24.de berichtet, werden über die Plattform Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die nach deutschem Recht erforderliche Erlaubnis angeboten. Grundlage der Warnung ist § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Die unbekannten Betreiber treten unter der Bezeichnung „Marathon Assets LLC" auf und geben angebliche Firmensitze in Chicago und New York an. Zuvor hatte die BaFin bereits die Domain marathonasset.pro im Blick; aktuell richtet sich die Warnung gegen marathonasset.com. Eine weitere Domain, marathonassets.ai, ist laut den veröffentlichten Informationen derzeit inaktiv.
Identitätsmissbrauch als zentrales Warnsignal
Besonders gravierend ist der Hinweis der BaFin auf mutmaßlichen Identitätsdiebstahl. Auf marathonasset.com werden Registrierungsdaten tatsächlich existierender Finanzunternehmen verwendet. Der BaFin liegen dabei nach eigenen Angaben keine Informationen vor, die eine Verbindung dieser Unternehmen zur fraglichen Website belegen würden.
Für Anleger ist diese Konstellation besonders gefährlich. Wer die auf der Website angegebenen Registrierungsdaten eigenständig überprüft, stößt möglicherweise tatsächlich auf ein real existierendes und reguliert registriertes Unternehmen. Die eigene Recherche scheint den Anbieter zunächst zu bestätigen – doch genau dieser Schluss kann trügen. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Unternehmen dieses Namens existiert, sondern ob dieses Unternehmen auch tatsächlich die konkrete Website betreibt.
Im Impressum von marathonasset.com findet sich laut BaFin eine SEC-Registrierungsnummer, die offenbar dem Unternehmen Marathon Asset Management, L.P. zuzuordnen ist – einem Unternehmen, das tatsächlich bei der US-Börsenaufsicht SEC registriert ist. Für einen Anleger kann das überzeugend wirken: Die Nummer existiert, das Unternehmen existiert, der Name ist ähnlich. Doch die BaFin macht deutlich, dass keine belegte Verbindung zwischen diesem Unternehmen und den Betreibern von marathonasset.com besteht.
Gefälschte Behördenverifizierung über entity-verification.com
Ein weiteres Element der Warnung betrifft eine angebliche Verifizierungsfunktion auf der Website. Über eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Verifizierung anzeigen" gelangen Nutzer auf die Domain entity-verification.com. Diese Seite erweckt den Eindruck, ein offizieller Internetauftritt der US-Regierung oder der SEC zu sein.
Die BaFin stellt hierzu ausdrücklich klar: Diese Behauptung ist falsch. Bei entity-verification.com handelt es sich nicht um eine offizielle Internetpräsenz der US-Regierung oder der SEC. Die Behörde weist zudem darauf hin, dass die Domain anonymisiert registriert wurde.
Der Mechanismus ist aus Sicht der Behörde gezielt angelegt. Ein Anleger, der Zweifel äußert, wird möglicherweise auf die Verifizierungsschaltfläche verwiesen und gelangt auf eine Seite, die ihm eine behördliche Bestätigung suggeriert. Eine solche vermeintlich unabhängige Überprüfung kann überzeugender wirken als jede bloße Eigenaussage des Anbieters.
Worauf Anleger bei der Prüfung achten müssen
Die BaFin-Warnung verdeutlicht, dass eine amerikanische Geschäftsanschrift oder eine englischsprachige Firmierung kein Beleg dafür ist, dass tatsächlich ein reguliertes US-Finanzunternehmen hinter einer Website steht. Bei einer ernsthaften Prüfung müssen laut Fachanwälten mehrere Ebenen getrennt bewertet werden: ob die Domain dem genannten Unternehmen tatsächlich gehört, ob Telefonnummern und E-Mail-Adressen übereinstimmen, ob genannte Ansprechpartner dort beschäftigt sind, ob Bankkonten oder Wallets dem Unternehmen zuzuordnen sind – und ob die angegebene regulatorische Registrierung dem tatsächlichen Betreiber der Website zuzurechnen ist.
Gerade bei diesem letzten Punkt bestehen nach der BaFin-Warnung erhebliche Ungereimtheiten.
Identitätsmissbrauch gehört zu den schwer erkennbaren Erscheinungsformen betrügerischer Online-Investmentangebote, weil die Verantwortlichen keine vollständig erfundene Unternehmensgeschichte konstruieren müssen. Es genügt, Daten real existierender Finanzunternehmen zu übernehmen und diese auf einer eigens erstellten Plattform einzusetzen.
Anleger, die bereits Gelder auf marathonasset.com eingezahlt haben oder einen entsprechenden Verdacht hegen, sollten rechtlichen Rat einholen. Die Kanzlei Wilms – spezialisiert auf Kryptobetrug und Online-Investmentbetrug – ist unter +49 69 380 781 603 sowie [email protected] erreichbar.
Source: Google News DE — Crime (de)