MHH-Arzt in Hannover von Mordvorwürfen freigesprochen
Ein Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover wurde vom Landgericht freigesprochen. In drei Todesfällen konnte strafbares Handeln nicht nachgewiesen werden.

Freispruch für Hannoveraner Intensivmediziner nach drei Todesfällen
Strafbares Handeln habe „in keiner Weise" festgestellt werden können — mit diesen Worten begründete die Vorsitzende Richterin am Freitag vor dem Landgericht Hannover den Freispruch gegen einen 49-jährigen Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Wie ndr.de berichtet, reagierte der Angeklagte mit Tränen auf das Urteil. Sein Verteidiger sprach von einem langen „Leidensweg".
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten zuvor einen Freispruch gefordert. Der Prozess drehte sich um insgesamt drei Todesfälle. Der Arzt hatte mehr als 190 Tage in Untersuchungshaft gesessen.
Drei Fälle, kein Nachweis einer Tötungsabsicht
Die Anklage umfasste Mord und versuchten Mord. Im Mai 2019 war der Mediziner als Notarzt zu einer 82-jährigen Patientin gerufen worden; ihm wurde vorgeworfen, versucht zu haben, sie mit Medikamenten zu töten. In den beiden anderen Fällen handelte es sich um Intensivpatienten: Ein 20-Jähriger starb im Juni 2020, ein 71-Jähriger im März 2025.
In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Richterin, die demenzkranke Patientin sei an ihrer Grunderkrankung gestorben. Bei den beiden anderen Patienten sei nicht mehr feststellbar gewesen, ob der Tod durch das Abschalten lebenserhaltender Maschinen oder durch die Gabe von Schmerz- und Narkosemitteln eingetreten sei. Der Arzt habe „palliativ und symptombezogen" gehandelt und lediglich Schmerzen gelindert.
Wendepunkt: Aussage des Angeklagten
Eine Kehrtwende im Verfahren hatte sich bereits Ende Juli abgezeichnet, kurz nach Prozessbeginn war der Arzt aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Staatsanwältin bezeichnete in ihrem Plädoyer die Aussage des Angeklagten als „Wendepunkt des Verfahrens". Im Zeugenstand hatte der Mediziner unter Tränen alle Vorwürfe zurückgewiesen. Der Mordvorwurf sei „völlig monströs" und „sprengt meine Vorstellungskraft", sagte er. Er betonte, es sei seine Pflicht, schwerstkranken Patienten ein Sterben ohne Luftnot und Schmerzen zu ermöglichen.
Verteidigung: Kein Verstoß bei palliativer Sedierung
Rechtsanwalt Jürgen Hoppe hatte im Verfahren hervorgehoben, dass Patienten das Recht hätten, schmerzfrei zu sterben, und stellte die Frage, ob eine aussichtslose Behandlung zwingend fortgesetzt werden müsse. Laut Experten gebe es bei palliativer Sedierung keine Höchstgrenzen. In allen drei Fällen sei „nichts falsch gelaufen", so Hoppe.
Der Vertreter der Nebenklage schloss sich dem Freispruch-Antrag an, machte jedoch geltend, dass die Eltern des 20-jährigen Patienten nicht ausreichend über dessen kritischen Gesundheitszustand informiert worden seien.
Kammer: Kein dringender Tatverdacht
Das Gericht stellte fest, dass kein dringender Tatverdacht mehr vorlag. Der Angeklagte war als „engagierter, erfahrener und empathischer Arzt" beschrieben worden; eine Tötungsabsicht habe sich nicht belegen lassen.
Source: Google News LU DE