Klimaaktivist am Flughafen München: 100 Sozialstunden für Erdinger Student
Ein 23-jähriger Student wurde vom Amtsgericht Erding wegen der Blockade des Münchner Flughafens im Mai 2024 zu 100 Sozialstunden verurteilt.

Urteil nach Flughafen-Blockade: 100 Sozialstunden für Klimakleber
Das Amtsgericht Erding hat einen 23-jährigen Studenten aus dem Ruhrgebiet zu 100 Sozialstunden verurteilt. Der Mann hatte sich im Mai 2024 als Mitglied der „Letzten Generation" am Münchner Flughafen festgeklebt und damit zum Chaos am ersten Tag der Pfingstferien beigetragen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, erging das Urteil unter Berücksichtigung des Jugendstrafrechts — wegen Störung öffentlicher Betriebe, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
Am 18. Mai 2024 hatten acht Aktivisten der Gruppierung mithilfe von Bolzenschneidern und Drahtscheren Löcher in den Sicherheitszaun des Flughafens geschnitten. Anschließend klebten sie sich an vier Stellen auf dem Gelände fest. Die Folgen waren erheblich: 36 Starts und 34 Landungen wurden annulliert, rund 10.500 Passagiere mussten am Boden warten. Ein Mitarbeiter der Flughafen München GmbH (FMG) gab vor Gericht an, dem Flughafen seien an jenem Tag 260.000 Euro an Einnahmen entgangen. Die Sachschäden am Zaun beliefen sich auf 10.000 Euro. Zivilrechtliche Klagen der FMG gegen die Aktivisten laufen noch.
Sieben weitere Mitglieder der Gruppe waren bereits zuvor am selben Gericht verurteilt worden — zu Geldstrafen von 140 beziehungsweise 160 Tagessätzen à 15 Euro. Der 23-Jährige war als jüngstes Mitglied der letzte, der sich vor Richter Michael Lefkaditis verantworten musste.
Der Angeklagte erklärte in der Verhandlung, er habe während seines Freiwilligendienstes beim Technischen Hilfswerk (THW) die Flutkatastrophe im Ahrtal miterlebt. Das Leid dort habe ihn tief erschüttert und zu seiner Protestaktion bewogen, mit der er Menschenleben vor den Folgen der Klimakatastrophe habe schützen wollen. Seit zwei Jahren nehme er an keiner derartigen Aktion mehr teil; die „Letzte Generation" existiere inzwischen nicht mehr.
Nach einem Rechtsgespräch räumte der Student den Sachverhalt aus der Anklageschrift ein. Richter Lefkaditis sprach daraufhin das Urteil. Er betonte, er sei überzeugt, dass bereits das Zerschneiden des Zauns und das Eindringen auf das Gelände in kausalem Zusammenhang mit dem Ausfall des Flugbetriebs gestanden hätten. Ob der Anklagepunkt der Störung öffentlicher Betriebe einer Berufung oder Revision standhält, ließ Lefkaditis offen — es gebe bei diesem Punkt unterschiedliche juristische Einschätzungen. Die Verteidigung hatte argumentiert, die Aktivisten hätten sich auf Fahrwegen festgeklebt, die Flugzeuge hätten umfahren können.
Ebenfalls in Erding vor Gericht stand eine 21-jährige Studentin aus Köln. Sie hatte sich bei der Aktion im Mai 2024 außerhalb des Flughafengeländes aufgehalten und war wegen Beihilfe angeklagt. Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt, da sie aufgrund einer anderweitigen Verurteilung bereits eine erhebliche Zahl an Sozialstunden ableisten muss. Im Gegenzug verzichtete sie auf die Herausgabe eines Handys und einer Kamera, die von der Polizei beschlagnahmt worden waren.
Source: Süddeutsche Zeitung