Prozess gegen vier Männer im „Horrorhaus von Soest" begonnen
Ein Prozess gegen vier Beschuldigte – darunter zwei Jugendliche – beginnt in Arnsberg. Ihnen wird vorgeworfen, eine wohnungslose Frau monatelang gequält und misshandelt zu haben.

Gequält und vergewaltigt – Prozess in Arnsberg eröffnet
Gegen vier Beschuldigte hat nach dem monatelangen Martyrium einer wohnungslosen Frau in Soest in Westfalen der Strafprozess begonnen. Nach Angaben von tagesspiegel.de werden ihnen Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Zwei der Angeklagten sind 16 und 17 Jahre alt. Das Landgericht Arnsberg kündigte bei Verhandlungsbeginn an, dass in dem Fall noch gegen weitere Tatverdächtige ermittelt wird.
Die zwei erwachsenen Beschuldigten, 29 und 25 Jahre alt, sitzen in Untersuchungshaft und wurden in Handschellen in den Saal geführt. Sie sollen ihr Opfer von Juli bis November 2025 wiederholt ins Reihenhaus des 29-Jährigen gelockt haben – mit der Aussicht auf Essen und eine Übernachtungsmöglichkeit. Die „ohnehin wenig wehrhafte Frau" habe in ständiger Angst gelebt, erklärte Oberstaatsanwältin Imke Reelsen.
Laut Anklagevorwürfen ereigneten sich in dem Haus schwere Übergriffe. Das Opfer musste mit verschmutzter Unterwäsche im Mund auf einem Tisch tanzen, wurde mit einer benutzten Klobürste gequält und von dem 25-Jährigen im Kinderzimmer vergewaltigt, während der 29-Jährige filmte. Sie erlitt auch Verletzungen durch einen Hochdruckreiniger. Zweimal wurde das Opfer für mindestens eine Stunde im Keller an ein Heizungsrohr gefesselt.
Im November 2025 spitzte sich die Situation zu. Der 17-Jährige soll sich beteiligt haben, als der Hauptangeklagte die Frau mit Handschellen teilweise entkleidet an einen Balken draußen so aufgehängt hatte, dass ihre Füße gerade den Boden berührten. Sie erlitt extreme Erfrierungen, wurde nach ihrer Befreiung durch die Polizei stundenlang intensivmedizinisch behandelt. Beiden Angeklagten wird vorgeworfen, ihr Opfer „der Gefahr des Todes ausgesetzt" zu haben.
Ein Anwohner hatte das Opfer spätabends auf der Terrasse bemerkt und die Polizei alarmiert. Die Frau tritt nun als Nebenklägerin auf, erschien am ersten Verhandlungstag aber nicht – ihrer Anwältin zufolge ist sie reiseunfähig. Der 16-Jährige wird nur in einem Fall der Nötigung beschuldigt. Alle vier Angeklagten sind Deutsche; der 29-Jährige, der als Krankenpfleger tätig war, besitzt zusätzlich die kroatische Staatsangehörigkeit.
Das Gericht führt die Verhandlung als Jugendkammer und öffentlich, obwohl zwei Angeklagte noch minderjährig sind. Der Richter begründete dies mit „erheblichem öffentlichem Informationsinteresse". Einzelne Teile – etwa Äußerungen der Jugendlichen – könnten nichtöffentlich geführt werden.
Nach Justizangaben lebte der 29-Jährige mit seiner damaligen Lebensgefährtin und drei Kindern in dem Haus. Richter Gährken sagte, die Polizei habe erst vor einigen Wochen neues Videomaterial erhalten, aus dem sich weitere Tatvorwürfe ergeben – auch gegen die Lebensgefährtin und weitere Personen. Diese sitzt seit Ende September in Untersuchungshaft. Staatsanwältin Annika Berg erklärte, gegen die Frau werde wegen mehrerer Körperverletzungs- und Nötigungsdelikte ermittelt. Über die Identität weiterer Beschuldigter wollte Berg sich aus ermittlungstaktischen Gründen nicht äußern.
In vorausgehenden Telefonaten mit Verteidigern sei angedeutet worden, dass die beiden erwachsenen Angeklagten sich zu den Vorwürfen äußern wollten und ein Geständnis nicht ausschlössen, berichtete der Richter. Mit den neuen Beweismitteln und Ermittlungsergebnissen ergebe ein Rechtsgespräch noch mehr Sinn. Alle vier Verteidiger stimmten dem zu. Bei diesem Gespräch werden Verteidiger, Nebenklage und Staatsanwaltschaft klären, ob und in welchem Umfang Geständnisse möglich sind. Dabei wird auch ein möglicher Strafrahmen genannt. Die nächste Verhandlung findet am 2. November statt; zwölf weitere Prozesstermine sind bis zum 17. Dezember eingeplant.
Source: WELT