Schlauchboot-Unfall auf der Lahn: Zwei Männer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Bei Dautphetal kenterte ein Schlauchboot bei Hochwasser – ein 11-Jähriger starb. Zwei Begleiter wurden nun zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Bewährungsstrafen nach Tod eines Elfjährigen auf der Lahn

Zwei Männer sind vom Amtsgericht Biedenkopf wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von neun beziehungsweise zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sie saßen im Februar 2023 mit an Bord, als ein Schlauchboot auf der Lahn bei Dautphetal (Kreis Marburg-Biedenkopf) bei Hochwasser kenterte und ein elfjähriger Junge ums Leben kam. Das berichtet giessener-allgemeine.de.

Das Boot kenterte nur rund 200 Meter von der Einstiegsstelle entfernt an einem Wehr. Die beiden Männer – zum Zeitpunkt des Urteils 36 und 32 Jahre alt – konnten sich selbst ans Ufer retten. Der Junge wurde erst Stunden nach dem Kentern gefunden und starb anschließend in der Klinik.

Das Gericht sah fahrlässiges Verhalten als erwiesen an. Unter anderem sei die Strecke trotz bestehenden Hochwassers vor Antritt der Fahrt nicht kontrolliert worden. Die Wassertemperatur in der Lahn betrug zum Zeitpunkt des Unglücks lediglich fünf Grad Celsius.

Chronologie: Suche, Tod und Ermittlungen

Am Samstag, dem 4. Februar 2023, kenterte das mit drei Personen besetzte Boot gegen 13.15 Uhr aus zunächst ungeklärter Ursache. Zahlreiche Einsatzkräfte sowie ein Hubschrauber suchten zwischen den Ortsteilen Friedensdorf und Buchenau nach dem vermissten Kind. Gegen 17.15 Uhr wurde der Junge lebend aus dem Wasser geborgen und schwerverletzt in ein Krankenhaus gebracht – die Rettungsarbeiten waren laut Polizei durch unwegsames Gelände und starke Strömung erschwert worden. In der Nacht auf Montag, dem 6. Februar, starb der Elfjährige.

Die Staatsanwaltschaft Marburg leitete unmittelbar ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen die beiden erwachsenen Begleiter ein. Bei beiden wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme durchgeführt, um einen möglichen Alkoholeinfluss zu prüfen. Das sichergestellte Schlauchboot wurde von Rettungskräften aus dem Wasser geholt und polizeilich beschlagnahmt.

Obduktion schließt Gewaltverbrechen aus

Am Mittwoch, dem 8. Februar, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Marburg nach der gerichtsmedizinischen Untersuchung mit, dass der Junge „infolge des Unglücks" gestorben sei. Ein Gewaltverbrechen wurde ausgeschlossen. Ob der Tod durch Ertrinken oder durch die Auswirkungen des eiskalten Wassers eingetreten war, blieb zu diesem Zeitpunkt noch offen.

Ebenfalls Gegenstand der frühen Ermittlungen war die Frage, ob das Schlauchboot für die Fahrt auf dem Fluss unter den damaligen Bedingungen überhaupt geeignet war. Bei dem Unfall befand sich nach früheren Angaben neben dem Jungen auch der Lebensgefährte seiner Mutter an Bord – ein damals 31-jähriger Mann. Der zweite Begleiter war zu dem Zeitpunkt 35 Jahre alt.

Urteil: Fahrlässigkeit beim Hochwasser festgestellt

Das Amtsgericht Biedenkopf stellte im Urteil vom 16. Mai fest, dass die Männer die Strecke vor der Abfahrt hätten prüfen müssen. Die Hochwasserlage war bekannt, eine Kontrolle der Fahrtroute unterblieb dennoch. Das Boot kenterte kurz nach dem Einstieg an einem Wehr – unter Bedingungen, die das Gericht als vorhersehbar gefährlich einstufte.

Die verhängten Bewährungsstrafen von neun und zehn Monaten wurden nicht zur Vollstreckung ausgesetzt, sondern als Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Source: Google News DE — Crime (de)

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