Sexualstraftäter aus Hameln missbrauchte Kinder im Hafturlaub – Prozess in Aschaffenburg

Ein 23-Jähriger soll während eines Hafturlaubes zwei Kinder in Bayern und Sachsen-Anhalt missbraucht haben. Ab Mittwoch wird der Fall am Landgericht Aschaffenburg verhandelt.

Sexualstraftäter aus Hameln missbrauchte Kinder im Hafturlaub – Prozess in Aschaffenburg

Jugendanstalt Hameln: Verurteilter Sexualstraftäter soll im Hafturlaub Kinder missbraucht haben

Einem in Niedersachsen verurteilten Sexualstraftäter wird vorgeworfen, während eines Hafturlaubes zwei Kinder in Bayern und Sachsen-Anhalt missbraucht zu haben. Wie zeit.de berichtet, spricht das niedersächsische Justizministerium von einem „Prognoseirrtum" der zuständigen Jugendanstalt Hameln. Der Gefangene habe sich im Urlaub zur Entlassungsvorbereitung anders verhalten, als von der Einrichtung erwartet worden war.

Tatvorwürfe: Kinder im Alter von elf und zwölf Jahren betroffen

Das mutmaßliche Opfer aus dem Raum Aschaffenburg soll zur Tatzeit – zwischen März und Mai 2025 – zwölf Jahre alt gewesen sein. Zudem soll sich der 23-Jährige im Juli 2025 an einem damals elfjährigen Kind im Salzlandkreis vergangen haben. Teile der Taten soll er gefilmt und fotografiert haben. Den Ermittlungen zufolge nahm der Beschuldigte über soziale Medien Kontakt zu Minderjährigen und deren Familien auf – zu einer Zeit, als er in einer Fachambulanz für Sexualstraftäter betreut wurde.

Verfahren am Landgericht Aschaffenburg

Der Fall wird ab Mittwoch vor der Jugendkammer des Landgerichts Aschaffenburg verhandelt. Vier Prozesstage sind bis zum 21. Oktober angesetzt. Die Staatsanwaltschaft will unter anderem Sicherungsverwahrung beantragen: Sollte von dem Mann nach Verbüßen einer etwaigen Strafe weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen, würde er im Gefängnis bleiben.

Das Landgericht Hannover hatte den Mann bereits 2021 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Er kam in der Jugendanstalt Hameln unter. Anfang 2025 wurde ihm Urlaub zur Entlassungsvorbereitung gewährt; das Strafende in Niedersachsen wäre am 31. Juli gewesen. Ende Juli nahmen Ermittler den Verdächtigen in Bayern fest – er befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Warnsignale während der Haftlockerungen

Bereits während früherer Haftlockerungen soll der 23-Jährige mehrere unbegleitete Ausgänge gehabt haben. Zwischenzeitlich wurden diese ausgesetzt, weil er einen Ausgang genutzt hatte, um mit seinem Mobiltelefon nach Bildern zu suchen, die laut niedersächsischem Justizministerium möglicherweise geeignet gewesen wären, eine sexuelle Erregung hervorzurufen. Der Vorfall sei therapeutisch aufgearbeitet worden.

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hatte nach Bekanntwerden des Falles von einem „Versäumnis" gesprochen, weil vor dem Hafturlaub keine psychologische Stellungnahme eingeholt worden sei – dies sei lediglich vor zuvor gewährten Haftlockerungen geschehen.

Geplante Gesetzesänderung in Niedersachsen

Der Fall soll auch eine Gesetzesänderung nach sich ziehen. Künftig soll in Niedersachsen bei bestimmten Straftätern – darunter Personen mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Verurteilte wegen besonders schwerer Sexual- oder Tötungsdelikte – stets ein Gutachten erstellt werden, bevor Haftlockerungen oder offener Vollzug genehmigt werden. Das Gutachten soll die Prognoseentscheidung der Haftanstalt absichern. Der entsprechende Gesetzentwurf soll in den kommenden Wochen im niedersächsischen Kabinett besprochen werden. Was die interne Aufarbeitung des „Prognoseirrtums" konkret ergeben hat, teilte das Ministerium nicht mit.

Source: Google News AT — Crime (de)

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