Beihilfe zum Mord: Dortmunder Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 105-Jährigen Ex-Wachmann

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen 105-Jährigen eröffnet, der im Zweiten Weltkrieg Wachmann im Kriegsgefangenenlager Stalag 326 war.

Beihilfe zum Mord: Dortmunder Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 105-Jährigen Ex-Wachmann

Ermittlungen gegen 105-Jährigen wegen NS-Kriegsgefangenenlager Stalag 326

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen 105-Jährigen eingeleitet. Wie WELT berichtet, soll der Mann während des Zweiten Weltkriegs als Wachmann in einem Wehrmacht-Kriegsgefangenenlager in Ostwestfalen tätig gewesen sein. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zum vielfachen Mord.

Der Beschuldigte soll im Stalag 326 in Stukenbrock-Senne bei Bielefeld eingesetzt gewesen sein. Das Lager am Rand des Teutoburger Waldes diente vor allem der Aufnahme sowjetischer Kriegsgefangener, die anschließend zur Zwangsarbeit weiterverteilt wurden. Historikern zufolge passierten zwischen 1941 und 1945 mehr als 300.000 Kriegsgefangene das Lager. Zehntausende starben infolge von Hunger, Krankheiten und katastrophalen Lebensbedingungen. Heute erinnert am ehemaligen Lagergelände eine Gedenkstätte an die Opfer.

Die Dortmunder Staatsanwaltschaft fungiert als Zentralstelle für die Verfolgung nationalsozialistischer Massenverbrechen in ganz Nordrhein-Westfalen. Den Anstoß zu den Ermittlungen gab die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, die Hinweise auf NS-Verbrechen sammelt und auswertet sowie Ermittlungen gegen mutmaßliche Täter vorbereitet. Im März wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft Dortmund übergeben, die daraufhin das Verfahren aufnahm, sagte eine Behördensprecherin.

Verfahren gegen hochbetagte mutmaßliche NS-Täter sind juristisch weiterhin möglich: Mord und Beihilfe zum Mord verjähren nach deutschem Recht nicht. Gerichte haben zuletzt mehrfach geurteilt, dass der Dienst in einem Lager unter bestimmten Umständen als Beihilfe zum Mord gewertet werden kann — sofern eine Person wissentlich und willentlich das systematische Töten unterstützt hat.

Source: WELT