Marius Borg Høiby nach neun Monaten U-Haft freigelassen – Berufung läuft
Das Bezirksgericht Oslo ordnet die Freilassung von Mette-Marits Sohn an. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein – ein Urteil wegen Vergewaltigung ist noch nicht rechtskräftig.

Bezirksgericht Oslo ordnet Entlassung aus U-Haft an
Marius Borg Høiby, Sohn der norwegischen Königin Mette-Marit, wird nach neun Monaten Untersuchungshaft freigelassen. Das Bezirksgericht Oslo stimmte seiner Entlassung zu, wie krone.at unter Berufung auf die norwegische Zeitung „VG" berichtet. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch umgehend Berufung gegen diese Entscheidung ein – sie hatte eine Verlängerung der U-Haft um weitere vier Wochen beantragt.
Solange die Berufung vor dem Berufungsgericht nicht verhandelt wurde, bleibt der 29-jährige Stiefsohn von König Harald V. in Haft. Die endgültige Freilassung hängt damit vom Ausgang dieses Verfahrens ab.
Auflagen: Drogentest verpflichtend
Die Freilassung ist an Bedingungen geknüpft. Laut dem Beschluss des Bezirksgerichts muss Marius regelmäßige Drogentests absolvieren. Sein Verteidiger Daniel Storrvik zeigte sich gegenüber „VG" zufrieden mit der Entscheidung: „Marius ist glücklich und erleichtert, betrachtet es aber mit Vorsicht, da es noch nicht rechtskräftig ist." Ob die elektronische Fußfessel bereits am Dienstag abgenommen werden kann, war zunächst offen.
Haft in Skaugum – unter erschwerten Bedingungen
Zuletzt befand sich Marius Borg Høiby in einem Haus auf dem Anwesen Skaugum, dem Wohnsitz des norwegischen Königspaares, und trug eine elektronische Fußfessel. Besuche waren ihm gestattet, auch seine Mutter Mette-Marit durfte er täglich im Haupthaus aufsuchen. Anwalt Storrvik hatte nach der Anhörung am Montag erklärt, die aktuelle Situation bereite seinem Mandanten große Schwierigkeiten.
Vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung – Berufungsverhandlung ab 9. Februar
Das Bezirksgericht Oslo hatte Marius Borg Høiby zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – unter anderem wegen Vergewaltigung zweier Frauen sowie häuslicher Gewalt gegen seine frühere Partnerin Nora Haukland. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein; die Verhandlung vor dem Berufungsgericht beginnt am 9. Februar. Auch die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil vor – ihr war die verhängte Strafe zu niedrig.
Source: Google News AT — Crime (de)