33-Jähriger wegen Tötung von Heilbronnerin in Schweden angeklagt

Ein Mann aus dem Landkreis Karlsruhe soll seine 29-jährige Lebensgefährtin während eines Schweden-Urlaubs getötet haben. Vor Gericht bestreitet er den Mord, räumt aber die Störung der Totenruhe ein.

33-Jähriger wegen Tötung von Heilbronnerin in Schweden angeklagt

Verdächtiger leugnet Mord nach Auslieferung nach Schweden

Ein 33-jähriger Mann aus dem Landkreis Karlsruhe sitzt in Schweden in Untersuchungshaft, nachdem er seine 29-jährige Lebensgefährtin aus Heilbronn im gemeinsamen Urlaub getötet haben soll. Laut echo24.de bestreitet der Verdächtige den Mord vor Gericht, räumte aber die Störung der Totenruhe ein, wie aus dem Protokoll der Haftverhandlung hervorgeht.

Die Frau galt seit dem 26. Juli als vermisst. Anfang August wurde ihre Leiche in der südschwedischen Region Kalmar gewaltsam aufgefunden – nach Angaben schwedischer Medien in einem See. Der Mann wurde nach einem europäischen Haftbefehl der schwedischen Behörden vom 14. August nahe seinem Wohnort festgenommen. Nach anfänglichem Widerstand gegen die Auslieferung entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am 30. September, dass die Überstellung zulässig war.

Das Gericht in Kalmar sieht trotz der Leugnung des Mordes einen dringenden Tatverdacht für beide Anklagepunkte und beschloss, den Mann in Untersuchungshaft zu behalten. Der Flucht- und Verdunkelungsgefahr wegen bleibt er in U-Haft, gegen die Entscheidung kann er jedoch vorgehen.

Die Staatsanwaltschaft muss bis spätestens 9. November Anklage erheben. Eine Fristverlängerung ist möglich. Wie die Frau vom Ferienhaus in den See gelangte, wird noch untersucht. Laut dem Sender SVT erklärte der Anwalt des Verdächtigen, sein Mandant wolle mit den Behörden kooperieren, um den Hergang aufzuklären.

Sollte der Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, kann er diese nach Zusicherung der schwedischen Justizbehörden auf seinen Wunsch hin in Deutschland verbüßen. Das OLG Karlsruhe begründete die Auslieferung damit, dass der Tatort in Schweden lag und die Leiche dort gefunden wurde: „Ein solcher Vorgang verletzt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in erheblichem Maße."

Die Störung der Totenruhe, die der Verdächtige teilweise einräumte, ist nach deutschem Strafrecht ein Straftatbestand gemäß § 168 StGB. Die Ermittlungen der schwedischen Kriminalpolizei und der deutschen Behörden zu den genauen Hintergründen der Tat dauern an.

Source: Die Zeit Kriminalität

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