Basler Polizei handelte bei Gummischrot-Einsatz 2023 teilweise rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Basel-Stadt stufte den Gummischrot-Einsatz vom 8. März 2023 als teils unverhältnismässig ein. Das Urteil umfasst 64 Seiten.

Verwaltungsgericht rügt Basler Polizei für Gummischrot-Einsatz bei Demo 2023
Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, hat das Appellationsgericht Basel-Stadt in seiner Funktion als Verwaltungsgericht festgestellt, dass der Einsatz von Gummischrot durch die Kantonspolizei am 8. März 2023 teilweise rechtswidrig war. Das Gericht bewertete Teile des Eingriffs als unverhältnismässig.
Der Einsatz fand während der Einkesselung einer Demonstration in der Bernouillistrasse statt. Zuvor hatten Gruppen zu einer unbewilligten Kundgebung anlässlich des Weltfrauentags auf dem Barfüsserplatz aufgerufen. Die Polizei sperrte diesen Platz ab und führte Personenkontrollen durch. Unterdessen hatte sich auf dem Petersplatz ein Demonstrationszug von rund 200 Personen formiert, der in die Bernouillistrasse zog und dort eingekesselt wurde.
Auf der Westseite setzte sich der Zug in Richtung der Polizeikette in Bewegung. Die vorderen Reihen waren durch verstärkte Transparente gesichert, die von Personen mit Schutzbrillen und Handschuhen getragen wurden. Daraufhin feuerte die Polizei mehrfach Gummischrot ab. Die Demonstrierenden hielten zunächst inne und zogen sich anschliessend zurück.
Kurz danach rückten Mitglieder der Beweis- und Festnahmeeinheit (BFE) vor, entrissen den Demonstrierenden das an der Spitze getragene Transparent und feuerten gemeinsam mit regulären Einsatzkräften erneut Gummischrot ab.
Erste Schüsse verhältnismässig — Folgeschüsse nicht
Das Gericht hielt fest, dass der Demonstrationszug eine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit dargestellt habe. Die ersten Schüsse seien eine geeignete und erforderliche Massnahme gewesen, um ein weiteres Vorrücken zu verhindern. Es sei der Polizei nicht zumutbar gewesen, ein direktes Aufeinandertreffen mit der Polizeikette abzuwarten.
Allerdings kamen die Demonstrierenden gemäss Urteil nach den ersten drei Schüssen zum Stillstand. Die restlichen der insgesamt rund zehn abgegebenen Schüsse seien mangels Erforderlichkeit unverhältnismässig gewesen. Das Gericht hielt fest, dass genügend Zeit verblieben wäre, bei einer erneuten Vorwärtsbewegung einzugreifen.
Zweiter Einsatz: Mindestabstand unterschritten
Beim zweiten Gummischrot-Einsatz nach der Wegnahme des Transparents wurde der vorgeschriebene Mindestsicherheitsabstand von fünf Metern teilweise unterschritten. Dies sei laut Urteil nur im Fall von Notwehr oder Notwehrhilfe zulässig. Eine konkrete Gefahr, dass BFE-Mitglieder zu diesem Zeitpunkt körperlich angegriffen worden wären, sei jedoch «nicht feststellbar» gewesen.
Zudem habe die BFE die räumliche Nähe durch das Zurennen auf die Demonstrierenden selbst hergestellt. Da diese ohne das Transparent nicht mehr geschützt waren, wiege der zweite Einsatz schwerer — er wäre laut Gericht selbst bei Einhaltung des Mindestabstands rechtswidrig gewesen.
Löschung von Aufnahmen angeordnet
Das Gericht verpflichtete die Polizei, sämtliche Foto- und Videoaufnahmen der an der Personenkontrolle erfassten Rekurrierenden zu löschen, sobald alle im Zusammenhang mit der Demonstration stehenden Verfahren abgeschlossen sind.
Das Urteil datiert vom 5. August und umfasst 64 Seiten. In anonymisierter Form wurde es am Donnerstag von der Rechtsvertreterin der Demonstrierenden an Medien versandt, darunter die Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Als erstes berichtete die «Wochenzeitung» (WOZ) darüber.
Der Rechtsweg hatte seinen Ausgang genommen, weil eine Reihe von Demonstrierenden gegen eine Feststellungsverfügung des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD) rekurriert hatte. Das JSD hatte das polizeiliche Vorgehen als recht- und verhältnismässig eingestuft und die Rekurse abgewiesen, woraufhin in zweiter Instanz Beschwerde erhoben wurde. Weitere Anträge der Rekurrierenden — darunter die Rüge der Einkesselung — wies das Gericht ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Source: Google News CH — Crime (de)