Bergsturz Bondo 2017: Prozess um acht Tote – Urteil am 4. September

Fünf Personen stehen vor dem Regionalgericht Maloja – darunter Nationalrätin Anna Giacometti. Das Urteil gilt als richtungsweisend für Bergregionen.

Bergsturz Bondo 2017: Prozess um acht Tote – Urteil am 4. September

Gericht entscheidet über Verantwortung beim Bergsturz Bondo

Am 23. August 2017 lösten sich am Piz Cengalo bei Bondo in Graubünden rund drei Millionen Kubikmeter Gestein und begruben Wanderwege meterhoch unter sich. Acht Menschen kamen ums Leben. Wie SRF berichtet, hat nun das Regionalgericht Maloja die Frage zu klären, ob die Wanderwege damals hätten gesperrt werden müssen.

Fünf Personen sind wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagt, darunter die FDP-Nationalrätin Anna Giacometti, die 2017 Gemeindepräsidentin von Bregaglia war.

Staatsanwaltschaft: Gefahrenlage falsch eingeschätzt

Die Anklage wirft den Beschuldigten vor, die Risiken am Piz Cengalo falsch beurteilt zu haben. Mehrere Vorboten hätten auf einen bevorstehenden Bergsturz hingewiesen. Sicherheitsmassnahmen wie eine Sperrung der Wanderwege wären demnach zwingend gewesen. Da diese ausblieben, hätten die Angeklagten pflichtwidrig gehandelt. Die Staatsanwaltschaft fordert bedingte Geldstrafen.

Verteidigung: Ereignis war nicht vorhersehbar

Die Anwälte der Beschuldigten bestritten dies mit geologischen Argumenten. Neun Tage vor dem Bergsturz hätten Fachleute ein Ereignis in den «kommenden Wochen oder Monaten» erwartet – nicht innerhalb weniger Tage und nicht mit dieser Wucht. Dass der Berg so früh und mit solcher Kraft abbrechen würde, sei für niemanden vorhersehbar gewesen.

Giacometti: Auf Fachleute vertraut

Als damalige Gemeindepräsidentin wäre Anna Giacometti diejenige gewesen, die eine Sperrung der Wanderwege hätte anordnen können. Vor Gericht erklärte sie, sie habe sich auf die Einschätzungen der kantonalen Fachleute verlassen müssen, da sie selbst keine Geologin sei. Damit habe sie pflichtbewusst gehandelt. In ihren Schlussworten zeigte sich Giacometti sichtlich bewegt: Sie habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

Urteil mit Signalwirkung für Bergregionen

Das Regionalgericht Maloja verkündet sein Urteil am 4. September. Der Entscheid dürfte weit über Graubünden hinaus Bedeutung haben. Im Verfahren war wiederholt vom «Restrisiko» in den Bergen die Rede. Mit dem Klimawandel und dem tauenden Permafrost nehmen Naturereignisse wie Bergstürze tendenziell zu. Offen bleibt, wie weit die Eigenverantwortung von Wandernden reicht und wie gross die Pflichten lokaler und kantonaler Naturgefahrenspezialisten sein müssen.

Source: SRF

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