Junge Tat vor Zürcher Gericht: Hassparolen oder Meinungsfreiheit?
Sechs Mitglieder der rechtsradikalen Jungen Tat standen vor dem Bezirksgericht Zürich. Im Zentrum: Parolen wie «No Pride Month» und Störaktionen bei queeren Veranstaltungen 2022.

Rechtsradikale Junge Tat vor Bezirksgericht Zürich: Parolen auf dem Prüfstand
Sechs Exponenten der rechtsradikalen Bewegung Junge Tat haben sich vor dem Zürcher Bezirksgericht verantwortet. Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, drehte sich das Verfahren um die Frage, ob Parolen der Gruppe als diskriminierende Hassrede zu werten sind oder unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen.
Grundlage der Anklage waren zwei Aktionen aus dem Jahr 2022: Die Beschuldigten störten damals einen Pride-Gottesdienst sowie eine queere Leseveranstaltung für Kinder im Tanzhaus — beides in Zürich. Der Hauptanklagepunkt lautete «Diskriminierung und Aufruf zu Hass». Die Staatsanwaltschaft stützte sich dabei auf Parolen wie «Familie statt Gender-Ideologie» und «No Pride Month».
Für das Führungsduo der Jungen Tat beantragte der Staatsanwalt 15 Monate Freiheitsentzug, davon sechs Monate ohne Bewährung — ein ungewöhnlich hartes Strafmass. Um die Parolen als strafbar darzustellen, hielt der Staatsanwalt fest, niemand dürfe anderen seine Haltung mit Gewalt aufzwingen.
Ein Verteidiger widersprach: Bei den beiden Aktionen sei keine Gewalt angewandt worden. Sein Mandant, Teil des Führungsduos, dürfe daher allenfalls wegen Hausfriedensbruchs und illegaler Aufnahme eines privaten Gesprächs belangt werden. Die Gerichtsakten enthalten denn auch keine Hinweise auf physische Gewalt gegen Personen — niemand wurde verletzt oder angegriffen, entsprechende Anzeigen fehlen.
Ebenfalls Teil der Anklage war der Vorwurf der Nötigung: Die Junge Tat soll Gäste des Tanzhauses für mindestens zehn Minuten blockiert haben. Allerdings schätzten zwei der einvernommenen Zeugen die Dauer der Aktion auf lediglich drei bis fünf Minuten; nur ein Zeuge sprach von mindestens zehn Minuten. Mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung gilt eine solche Zeitspanne gemeinhin als knapp für einen Nötigungstatbestand.
Neben den Vorwürfen rund um die Parolen mussten sich die Angeklagten auch wegen Verstosses gegen das Vermummungsverbot verantworten. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich derweil schätzungsweise 200 Linksradikale zu einer Gegenkundgebung — teils ebenfalls vermummt, von der Polizei jedoch unbehelligt.
Einem Reporter von CH Media wurde der Zutritt zum Prozess verweigert, mit der Begründung, es fehle an Platz. Später stellte sich heraus, dass der Gerichtssaal nicht ausgelastet war. Strafprozesse sind in der Schweiz grundsätzlich öffentlich.
Das Richtergremium besteht aus drei Männern — zwei Vertretern der SP und einem der SVP. Wann das Urteil verkündet wird, war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht bekannt.
Am Rande des Verfahrens wurde auch eine Kundgebung in Aarau bekannt: Nach einer Aktion der Jungen Tat vor dem dortigen Regierungsgebäude riefen die Juso Aargau für Montagabend zu einer Gegendemo auf dem Bahnhofplatz auf — bewilligt vom Aarauer Sicherheitschef Daniel Ringier.
Source: Google News CH — Crime (de)