Mann verwüstet Zürcher Luxushotels im Kokainrausch – Schaden von 167 000 Franken
Ein 34-jähriger Aargauer zerstörte das «Baur au Lac» und das Hotel «Storchen» und verursachte 167 000 Franken Schaden. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe.

Verwüstung in zwei Zürcher Luxushotels: Gericht verurteilt 34-Jährigen zu Geldstrafe
Heruntergezogene Vorhänge, zerbrochene Gemälde, ein abgerissener Fernsehbildschirm und eine Badewanne voller umhergeworfener Einrichtungsgegenstände – so sahen die Hotelmitarbeitenden des «Baur au Lac» das Zimmer 310, nachdem ihr Gast am 20. Oktober 2024 abgereist war. Wie die NZZ berichtet, hatte ein damals 32-jähriger Elektromonteur aus dem Kanton Aargau das Zimmer in dem 182 Jahre alten Luxushotel gebucht und es vollständig verwüstet.
Der Sachschaden im «Baur au Lac» war nur der Anfang. Nur einen Tag nach der ersten Verwüstung checkte der Mann im Hotel «Storchen» ein, einem weiteren traditionsreichen Fünfsternehaus in der Zürcher Altstadt, keine 500 Meter entfernt. Auch dort riss er Deckenleuchten aus den Fassungen, warf Glasflaschen gegen Wände und Fernseher und warf eine grosse Blumenvase im Eingangsbereich um. Die Tapete zerkratzte er in beiden Zimmern.
167 000 Franken Gesamtschaden – davon 91 500 für entgangenen Gewinn
Der Gesamtschaden beläuft sich auf 167 000 Franken. Der reine Sachschaden beträgt 75 500 Franken. Den grössten Teil der Summe machen 91 500 Franken aus, die beide Hotels als Entschädigung für entgangenen Gewinn fordern – die Zimmer mussten wochenlang renoviert werden. Die Zimmerpreise lagen bei 900 beziehungsweise 980 Franken pro Nacht.
Zum Vergleich: Ein ähnlicher Fall, bei dem ein ehemaliger Raiffeisen-Chef in einer Suite des Zürcher «Park Hyatt» einen Schaden von 3700 Franken verursachte, wurde aussergerichtlich geregelt. Ein 58-jähriger Ukrainer, der in einem anderen Zürcher Fünfsternehotel Geschirr zerschlug und einen Schaden von 12 000 Franken hinterliess, sorgte ebenfalls für Schlagzeilen. Die Dimension des vorliegenden Falls ist jedoch eine andere.
Angeklagter gibt Verfolgungswahn und Kokainrausch an
Vor dem Bezirksgericht Zürich präsentierte sich der heute 34-Jährige wenig wie das Klischee des enthemmten Partygängers. Er erschien in Turnschuhen und T-Shirt, ungekämmt und mit struppigem Bart, begleitet von seinen Eltern. Er lebt noch zu Hause, ist in einem Arbeitsintegrationsprogramm tätig und hat einen Antrag auf Leistungen der Invalidenversicherung gestellt.
Seine Erklärung für die Taten: «Ja, ich habe die Hotelzimmer zerstört. Aber ich habe Stimmen gehört und mich vom Fernseher verfolgt gefühlt.» Auf die Frage des Richters, was er am Tag nach der ersten Verwüstung getan habe, antwortete er schlicht: «Das Hotel gewechselt.»
Der Mann gibt an, noch nie zuvor Stimmen gehört zu haben, und wertet die Wahnvorstellungen als Folge seines Kokainkonsums. Einige Wochen nach den Vorfällen wies er sich selbst in eine psychiatrische Klinik ein. Seither befindet er sich in Behandlung, ist nach eigenen Angaben drogenabstinent, was im Rahmen der Therapie kontrolliert wird.
Anwalt fordert Freispruch wegen Schuldunfähigkeit
Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch: Der Mann sei zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen. Fachleute diagnostizierten ein schizophrenes Krankheitsbild, und der Anwalt verwies auf die freiwillige Einweisung als vertrauenswürdiges Signal. Im breiten Aargauer Dialekt räumte er ein, sein Mandant habe «mehr als nur einen Seich gemacht» – doch die psychische Ausnahmesituation müsse strafmindernd gewertet werden.
Das fehlende forensische Gutachten erschwerte diese Argumentation jedoch erheblich. Weil es sich um Sachbeschädigung handelt, sei eine forensische Begutachtung nicht üblich, gab der Anwalt zu. Die vorliegende Diagnose eines schizophrenen Krankheitsbilds habe deshalb nicht dasselbe Gewicht wie ein gerichtlich beauftragtes Gutachten.
Gericht: Verminderte Schuldfähigkeit, aber kein Freispruch
Das Gericht folgte dem Freispruch-Antrag nicht. Der Einzelrichter verwies darauf, dass der Beschuldigte nach der ersten Verwüstungsnacht in der Lage gewesen sei, in einem weiteren Hotel einzuchecken, ohne aufzufallen – ein Indiz für eine zumindest teilweise erhaltene Steuerungsfähigkeit.
Gleichwohl glaubte das Gericht dem Mann grundsätzlich und sprach ihm verminderte Schuldfähigkeit zu. Hätte jemand «diese Taten mutwillig und mit Freude begangen», läge das Strafmass bei anderthalb Jahren Freiheitsstrafe, so der Richter. Stattdessen verurteilte das Bezirksgericht Zürich den 34-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe von 4500 Franken sowie zu einer Busse von 200 Franken, sowohl für die Sachbeschädigungen als auch für Drogenbesitz.
Zivilprozess mit beiden Hotels steht noch aus
Das strafrechtliche Verfahren ist damit abgeschlossen – der zivilrechtliche Streit dagegen noch offen. Beide Hotels sowie ihre Versicherungen haben Forderungen gestellt. Der Anwalt des Mannes kritisierte am Prozess, dass die Schadenspositionen zu wenig präzise ausgewiesen worden seien. Sein Mandant sei sich jedoch bewusst, dass «etwas an ihm hängen bleibt».
Die vom Gericht anerkannte verminderte Schuldfähigkeit könnte dem 34-Jährigen auch im Zivilverfahren zugutekommen. Ungeklärt bleibt bislang, ob der Mann wenigstens die Übernachtungen bezahlt hat – und weshalb er, ein Elektromonteur aus dem Kanton Aargau, überhaupt mehr als eine Woche lang in Zürcher Luxushotels zu Preisen von knapp 1000 Franken pro Nacht nächtigte.
Source: NZZ