Personalaffäre erschüttert Berner Steuerverwaltung – strengere Regeln nach Jahrestreit

Eine Mitarbeiterin der Berner Steuerverwaltung stand im Zentrum eines Steuerhinterziehungsverfahrens. Der Fall deckte mögliche Sonderbehandlung auf und zog Gutachten, Behördenstreit und neue interne Vorschriften nach sich.

Personalaffäre erschüttert Berner Steuerverwaltung – strengere Regeln nach Jahrestreit

Behördenstreit in Bern: Steuerverwaltung unter Druck nach Mitarbeiterinnen-Affäre

Die Berner Steuerverwaltung hat über Jahre intern gestritten, nachdem eine eigene Mitarbeiterin wegen Steuerhinterziehung ins Visier der Behörde geraten war. SRF berichtet über den Fall, der Gutachten, einen Machtkampf zwischen Behörden und schliesslich neue interne Regeln nach sich zog.

Der Ausgangspunkt

Eine Angestellte der bernischen Steuerverwaltung führte nebenbei eine eigene Firma, in der sie gleichzeitig Alleinaktionärin, einzige Verwaltungsrätin und Geschäftsführerin war. Bei einer Überweisung von 90'000 Franken ins Ausland schöpfte die Behörde Verdacht: Belege fehlten, einer war verfälscht. Die Steuerverwaltung eröffnete daraufhin ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung – gegen die eigene Kollegin.

Das Verfahren gegen die Firma landete vor der Steuerrekurskommission des Kantons Bern, einem erstinstanzlichen Steuergericht, das unabhängig von der Verwaltung agiert. Die Firma blitzte dort ab, der Entscheid wurde rechtskräftig.

Vorwurf der Sonderbehandlung

Parallel dazu lief ein zweites Verfahren, diesmal gegen die Alleinaktionärin persönlich. Dieses wurde intern von der Steuerverwaltung selbst geprüft und eingestellt – ohne Nachsteuer, ohne Busse. Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer bezeichnete dieses Vorgehen in einem Gutachten als «unüblich». Er kritisierte zudem, dass die Steuerverwaltung den rechtskräftigen Entscheid der Rekurskommission intern als «Fehlurteil» bewertet und das Verfahren anschliessend nicht auf dem Rechtsweg weitergeführt habe.

Laut Schweizerss Untersuchungsbericht haben sich Kaderpersonen aus anderen Abteilungen für die Kollegin eingesetzt. Die Steuerverwaltung soll dabei sogenannte Ausstandspflichten verletzt haben. Strafrechtlich relevantes Verhalten konnte den betroffenen Mitarbeitenden zwar nicht nachgewiesen werden, die «Anscheinsproblematik» blieb jedoch bestehen.

Ein Whistleblower oder eine Whistleblowerin soll der kantonalen Finanzkontrolle den entscheidenden Hinweis gegeben haben, dass der Fall womöglich nicht seinen ordentlichen Lauf nahm.

Machtkampf zwischen Behörden

Die Finanzkontrolle, die übergeordnete Aufsichtsinstanz des Kantons, wollte Steuerakten einsehen und zahlreiche Mitarbeitende der Steuerverwaltung befragen. Dagegen wehrten sich Steuerverwalter Claudio Fischer und Finanzdirektorin Astrid Bärtschi – sie bestritten der Finanzkontrolle die Kompetenz in komplexen Steuerfragen.

«Dass der Fall so emotional wurde, war ein Fehler und hätte nicht passieren dürfen», sagt Regierungsrätin Bärtschi. Die Finanzkommission des Kantonsparlaments schaltete sich ebenfalls ein und liess ihrerseits mehrere Gutachten erstellen.

Neue Regeln als Konsequenz

Auch ohne strafrechtliche Konsequenzen für einzelne Personen hat der Fall spürbare Folgen für die Berner Steuerverwaltung. Seit knapp einem Jahr gelten strengere interne Vorschriften: Steuererklärungen von Mitarbeitenden werden nicht mehr durch Kolleginnen und Kollegen aus derselben Region veranlagt, in der diese wohnen oder arbeiten. Bei Einsprachen muss zwingend eine Bereichsleiterin oder ein Bereichsleiter beigezogen werden; alternativ kann ein spezieller Ausschuss die Einsprache behandeln.

«Alle Massnahmen haben zum Ziel, dass die Reputation der Steuerverwaltung nicht leidet», sagt Steuerverwalter Fischer.

Klarstellung der Steuerverwaltung

Die Berner Steuerverwaltung hält fest, dass die Mitarbeiterin nie «rechtskräftig verurteilt» wurde. Es seien weder Nachsteuern geschuldet noch Bussen fällig gewesen. Zudem betont die Behörde, sie habe «nie ein rechtskräftiges Urteil nicht umgesetzt». Die zwei Verfahren – eines gegen die Firma, eines gegen die Privatperson – standen zwar thematisch in Wechselwirkung, sind rechtlich jedoch getrennt zu beurteilen.

Source: SRF

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