SBB-Millionenbetrug: Bundesstrafgericht Bellinzona fällt Urteil gegen Ex-Kadermann
Ein ehemaliger SBB-Abteilungsleiter soll die Bundesbahn um fast 9 Millionen Franken betrogen haben. Das Bundesstrafgericht Bellinzona verkündet heute sein Urteil.

Urteil in Bellinzona: Ex-SBB-Kadermann vor Gericht wegen Milliardenbetrugs
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Donnerstagnachmittag um 15 Uhr das Urteil im grössten Betrugsfall der jüngeren SBB-Geschichte eröffnet. Wie bluewin.ch berichtet, steht Roman Frei* (54), ehemaliger Abteilungsleiter im Unterhalt des SBB-Rollmaterials in Olten, als Hauptangeklagter im Zentrum des Verfahrens.
Systematischer Betrug über Jahre
Ab 2007 soll Frei im SAP-System der SBB Material bestellt haben, das nie geliefert wurde, und es als «beim Lieferanten vernichtet» verbucht haben. Die Rechnungen gingen an Firmen aus seinem persönlichen Umfeld – das Geld floss anschliessend zu ihm zurück.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf knapp 9 Millionen Franken. Da ältere Taten verjährt sind, behandelt das Gericht noch Forderungen von rund 4,4 Millionen Franken. Mit dem ergaunerten Geld soll Frei laut Anklage einen Lamborghini, ein Haus in Florida, Aktien und ein umfangreiches Waffenarsenal finanziert haben. Aufgeflogen ist er erst 2024, als ein ehemaliger Freund die SBB alarmierte.
Vier Mitangeklagte – Wissen oder Unwissenheit?
Neben Frei, der geständig ist, sind vier weitere Personen angeklagt: seine Schwester Monika Frei (64), der ehemalige GLP-Politiker Martin Lüthi (55), der frühere Justizangestellte Beat Studer (57) sowie Werner Huber (69), ein in Florida lebender Ex-Polizist. Huber erschien nicht vor Gericht.
Die Bundesanwaltschaft fordert für den Hauptangeklagten 77 Monate Freiheitsstrafe unbedingt. Freis Erklärung, er habe wegen der Schulden seiner ersten Frau mit dem Betrug begonnen, lässt die Anklage nicht gelten: Bei einem Jahreslohn von zuletzt knapp 150'000 Franken plus Prämien habe nie eine Notlage bestanden. Rund 3,87 Millionen Franken soll er für sich behalten haben.
Für die Mitangeklagten verlangt die Bundesanwaltschaft: 29 Monate für Studer, 26 Monate für Huber (je sechs Monate unbedingt), 23 Monate bedingt für Lüthi und eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 60 Franken für die Schwester.
SBB räumt Kontrolllücken ein
Die Bundesanwaltschaft räumt Mängel im internen Kontrollsystem der SBB ein, weist aber eine Mitschuld der Bundesbahn zurück: «Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Abläufe und Systeme der SBB hinsichtlich Kontrollfunktion Mängel aufwiesen.» Freis Verteidiger Boris Kreit beantragt deshalb lediglich 32 Monate teilbedingt und will die mangelhaften Kontrollen bei der Strafzumessung berücksichtigt haben.
Die SBB fordern von Frei rund fünf Millionen Franken zurück – eine Forderung, die er anerkannt hat. Von den drei Geschäftspartnern verlangen die SBB solidarisch Teilbeträge: von Lüthi rund 926'000 Franken, von Studer rund 1,5 Millionen und von Huber rund 1,9 Millionen Franken.
Verteidigung setzt auf Unwissenheit der Mitangeklagten
Ausgerechnet der geständige Hauptangeklagte liefert der Verteidigung ihr stärkstes Argument. Frei sagte vor Gericht über seine Helfer: «Sie wussten von nichts.» Er habe ihnen erklärt, er dürfe als SBB-Angestellter nicht selbst als Lieferant auftreten.
Studers Anwalt betonte, sein Mandant sei Legastheniker und administrativ ungewandt. Er habe Frei vertraut und die Liefergeschäfte für ein übliches Handelsmodell gehalten. Lüthis Verteidigerin rechnete vor, dass ihr Mandant in 21 Monaten 31'650 Franken verdient habe – rund 1'570 Franken pro Monat: «Man darf die wirtschaftliche Attraktivität nicht mit strafrechtlichem Vorsatz gleichsetzen.»
Auch Hubers Verteidiger verlangt einen Freispruch, obwohl sein Mandant fiktive Rechnungen ausgestellt und Geld weitergeleitet hat. Huber habe geglaubt, die Belege seien für die Buchhaltung bestimmt, und nichts von einem Betrug zu Lasten der SBB gewusst. Frei warf Huber vor Gericht allerdings vor, er lüge.
Schlusswort und Zeitdruck
In ihren Schlussworten betonten alle Mitangeklagten ihre Unschuld. «Ich habe nie gedacht, dass es eine böse Sache ist», sagte Studer. Lüthi beschrieb sich als gutgläubigen Menschen, der nicht immer «das Haar in der Suppe sucht». Die Schwester verzichtete darauf, ihre Unschuld nochmals zu beteuern, und bedankte sich beim Gericht lediglich dafür, gehört worden zu sein.
Das Gericht steht unter Zeitdruck: Ab dem 2. November verjähren weitere mutmassliche Straftaten. Die Bundesanwaltschaft hatte deshalb ausdrücklich um ein Urteil vor diesem Datum gebeten. Die Entscheidung liegt bei den drei Bundesstrafrichtern Maric Demont, Martin Stupf und Alberto Fabbri.
Strafrechtlich relevant ist laut Anklage bereits, wenn die Helfer den Betrug zumindest in Kauf genommen haben. Die zentrale Frage des Verfahrens lautet daher: Was wussten die vier Mitangeklagten – und was hätten sie ahnen müssen?
Namen geändert, der Redaktion bekannt.
Source: Google News CH — Crime (de)