Geständnis im Darknet-Prozess: Betreiber von „Archetyp Market" vor Frankfurter Gericht
Ein 31-Jähriger hat zum Prozessauftakt am Landgericht Frankfurt gestanden, den weltgrößten Darknet-Drogenmarktplatz betrieben zu haben. Der Umsatz soll 330 Mio. Euro betragen haben.

Geständnis vor Gericht: Betreiber von „Archetyp Market" bereut Darknet-Drogenhandel
Zum Auftakt des Prozesses am Frankfurter Landgericht hat der mutmaßliche Betreiber des Darknet-Drogenmarktplatzes „Archetyp Market" ein umfassendes Geständnis abgelegt. Wie Kleine Zeitung berichtet, erklärte der 31-Jährige, Gründer und Betreiber der Plattform gewesen zu sein. „Das war ein großer Fehler und ich bereue meine Taten zutiefst", sagte er. Alles habe als kleines Projekt begonnen und dann eine rasante Entwicklung genommen.
Laut Anklage war „Archetyp Market" zum Zeitpunkt der Abschaltung im Sommer 2025 der weltweit größte Online-Handelsplatz für Drogen und Arzneimittel. Gegründet wurde die Plattform im November 2020. Der Angeklagte, ein in Minden geborener Betriebswirt, war im Juni 2025 von einer Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei in Barcelona festgenommen worden. Das Bundeskriminalamt (BKA) bestätigte damals zugleich Durchsuchungen im In- und Ausland sowie weitere Festnahmen. Die Serverinfrastruktur befand sich den Ermittlungen zufolge in den Niederlanden.
Den Gesamtumsatz beziffern die Ermittler auf rund 330 Millionen Euro. Die Plattform soll mehr als 600.000 Kundenkonten aus aller Welt und 2,3 Millionen Bestellungen verzeichnet haben. Gehandelt wurden demnach Pillen, Tabs sowie Drogen wie Kokain, Heroin, Crystal Meth, Fentanyl und Crack — daneben auch Cannabisprodukte, Arzneimittel und Dopingmittel. Der 31-Jährige soll die Plattform gemeinsam mit mehreren Moderatoren betrieben und dabei selbst Einnahmen von rund 20 Millionen Euro erzielt haben.
Die Bezahlung lief laut Generalstaatsanwaltschaft über die Kryptowährung Monero ab. In seiner Einlassung schilderte der Angeklagte den Ablauf: Besteller registrierten sich, luden Guthaben in ein Wallet, wählten Waren aus und gaben eine Lieferadresse an — die Bestellungen seien dann von Verkäufern akzeptiert und verschickt worden. Den Nutzernamen „ASNT" — Abkürzung für „Apfelsaft naturtrüb" — habe er sich gegeben, weil er das Getränk damals getrunken habe. Selbst habe er mit 17 Jahren erstmals illegale Drogen konsumiert, jedoch keine im Darknet verkauft.
Kurz vor seiner Festnahme seien laut seinen Anwälten die Pläne gereift, die Plattform abzuschalten. Als unerwartete Belastung bezeichnete er das Schweigen gegenüber Familie und Freunden. Die Festnahme selbst habe ihm ein Gefühl von Entlastung und Ruhe gegeben. Nach dem Betäubungsmittelgesetz drohen für bandenmäßigen unerlaubten Drogenhandel in nicht geringer Menge fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Ein Geständnis wirkt in der Regel strafmildernd. Das Urteil wird voraussichtlich im Oktober erwartet.
Source: Kleine Zeitung