Gutachter bescheinigt Angeklagter im Fabian-Fall Schuldfähigkeit trotz psychischer Störung

Ein psychiatrischer Sachverständiger bestätigt der 30-jährigen Gina H. Schuldfähigkeit im Mordfallprozess um den achtjährigen Fabian. Trotz Borderline-Persönlichkeitsstörung habe sie die Steuerungsfähigkeit besessen.

Gutachter bescheinigt Angeklagter im Fabian-Fall Schuldfähigkeit trotz psychischer Störung

Gutachter: Schuldfähigkeit trotz psychischer Störung

Nach Angaben von n-tv hat ein Gutachter die Schuldfähigkeit der angeklagten Gina H. im Mordfall des achtjährigen Fabian aus Güstrow bestätigt. Der psychiatrisch-forensische Sachverständige Peter Keiper bescheinigte der 30-Jährigen zwar eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ sowie eine Lernbehinderung, diese seien aber nicht so ausgeprägt gewesen, dass sie ihre Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt deutlich beeinträchtigt hätten.

Der Facharzt verwies zudem auf psychopathische Tendenzen bei der Angeklagten, die sich in gefühllosen und manipulativen Verhaltensweisen zur Ausbeutung anderer manifestierten. Trotz ihrer psychischen Probleme sei sie nach seiner Beurteilung in der Lage, das Unrecht der ihr zur Last gelegten Tat "in vollen Umfang" zu erkennen.

Laut Anklage soll H. den Jungen am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und anschließend die Leiche angezündet haben. Die Staatsanwaltschaft vermutet ein Tatmotiv in der Beziehung zwischen der Angeklagten und Fabians Vater. Die 30-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Sie bezieht seit 2015 wegen psychischer Probleme eine Erwerbsminderungsrente.

Nach Abschluss der Beweisaufnahme sind die Plädoyers für den 29. und 30. Oktober vorgesehen, ein mögliches Urteil könnte am 10. November fallen.

Source: n-tv

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