Nord-Stream-Prozess in Hamburg: Ukrainer angeklagt wegen Sprengung der Pipelines

In Hamburg begann der Prozess gegen den ukrainischen Ex-Offizier Serhij K. wegen der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines 2022. Die Hintermänner – möglicherweise bis zu Selenskyj – sind noch ungeklärt.

Nord-Stream-Prozess in Hamburg: Ukrainer angeklagt wegen Sprengung der Pipelines

Nord-Stream-Verfahren: Wer steckt hinter dem Anschlag auf die Ostsee-Pipelines?

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg hat am Mittwoch der Prozess gegen den ukrainischen Staatsbürger Serhij K. begonnen. Der 50-jährige frühere Offizier einer ukrainischen Spezialeinheit ist angeklagt, an der Sprengung der Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 in der Ostsee am 26. September 2022 beteiligt gewesen zu sein. Wie die Kleine Zeitung berichtet, hat das Verfahren nicht nur eine juristische, sondern auch eine erhebliche politische Dimension.

Die Generalbundesanwaltschaft, vertreten durch Generalbundesanwalt Stefan Schmid, wirft Serhij K. den Einsatz verbotener Methoden der Kriegsführung durch einen Angriff auf zivile Objekte vor. Er habe mit seiner Tat die Versorgung der Bevölkerung mit den „lebenswichtigen Gütern Licht, Wärme, Kraft" beeinträchtigt. Zusätzlich werden ihm verfassungsfeindliche Sabotage sowie die Beschaffung gefälschter amtlicher Ausweise zur Last gelegt.

Das Gericht will klären, ob K. tatsächlich an der Sprengung von drei der vier Gas-Röhren beteiligt war – möglicherweise sogar als Anführer eines Sabotage-Teams aus insgesamt sechs Männern und einer Frau. Offen bleibt auch, ob der Auftrag von der ukrainischen Armee, einer anderen staatlichen Institution oder gar von Präsident Wolodymyr Selenskyj kam, beziehungsweise ob dieser zumindest eingeweiht war.

Im Gerichtssaal sitzt K., geboren 1976 in Omsk (damals Sowjetunion), zwischen drei Verteidigern – zwei aus Deutschland, einem aus Italien. Über seinen deutschen Anwalt Jes Meyer-Lohkamp ließ er ausrichten, er werde zu den Vorwürfen keine Aussage machen. Die einzigen Worte des Angeklagten waren jene zur Person, die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring erfragte. K. antwortete auf Deutsch – die Sprache hatte er sich während seiner elfmonatigen Untersuchungshaft angeeignet.

Meyer-Lohkamp verwies auf eine Erklärung von Roman Chervinsky, dem früheren ukrainischen Militärchef, die K. jede Aussage untersage – und damit auch alles, was ihn entlasten könnte. Sein italienischer Kollege Nicola Canestrini warf Deutschland vor, sich die Auslieferung des in Italien Festgenommenen erschlichen zu haben: Italien habe K. wegen des Sabotage-Vorwurfs überstellt, „von Kriegsverbrechen war keine Rede". Canestrini rief im Saal: „Ja, in diesem Krieg werden Kriegsverbrechen begangen. Aber von russischer Seite!" Richterin Meier-Göring dankte den Verteidigern für ihren „leidenschaftlichen Vortrag". Den Antrag auf Einstellung des Verfahrens wies das Gericht ab; bis Ende Jänner sind 24 weitere Verhandlungstermine angesetzt.

Der österreichische Völkerrechtler Klemens Fischer, der an der Universität Köln lehrt, verwies am Morgen im NDR auf die politische Tragweite des Prozesses. „Sollte sich bei diesem Prozess herausstellen, dass es eine Involvierung der ukrainischen Seite gab, wird es sehr schwierig werden", sagte Fischer, „die Ukraine weiterhin vorbehaltlos zu unterstützen."

Während in Hamburg verhandelt wurde, debattierte der frisch gewählte Landtag von Sachsen-Anhalt in Magdeburg in einer Sondersitzung einen Antrag von AfD und BSW mit dem Titel „Friedensgespräche statt Ausweitung des Kriegs in der Ukraine". AfD und BSW warfen der Ukraine im Zuge der Debatte vor, durch den Anschlag für die massiv gestiegenen Gaspreise in Deutschland verantwortlich zu sein. Ulrich Siegmund, der künftige Ministerpräsident in Magdeburg, fasste das Kernanliegen mit den Worten zusammen: „Unser Geld für unser Land."

Der Landtag beschloss schließlich gegen die Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken: Die Finanzhilfe für die Ukraine sei über humanitäre Hilfe hinaus sofort einzustellen, Waffenlieferungen auszusetzen – wenngleich diese Beschlüsse Bundesangelegenheiten sind und der Landtag darüber keine Kompetenz besitzt.

Source: Kleine Zeitung

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