Pflegehelfer wegen Totschlag verurteilt – Revisionsprozess geht gegen den Angeklagten aus

Ein ehemaliger Pflegehelfer ist vom Landgericht Erfurt erneut wegen Totschlags zu vier Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Er soll 2024 eine 93-jährige Bewohnerin erdrosselt haben.

Pflegehelfer wegen Totschlag verurteilt – Revisionsprozess geht gegen den Angeklagten aus

Bestätigung des Urteils im zweiten Verfahren

Das Landgericht Erfurt hat einen ehemaligen Pflegehelfer erneut wegen Totschlags zu vier Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt. Der Mann soll im Juli 2024 während seines Dienstes eine bettlägerige und demente 93-jährige Bewohnerin eines Pflegeheims in Gotha erdrosselt oder erwürgt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der zur Tatzeit 19-Jährige bestritt die Vorwürfe auch in diesem zweiten Prozess. Seine Verteidigerin argumentierte in ihrem Plädoyer, dass ihr Mandant zu Unrecht verurteilt worden sei. Der junge Mann selbst machte gegenüber der Vorsitzenden Richterin Anja Biermann deutlich, dass er seiner Überzeugung nach unschuldig sei. In seinem letzten Wort erläuterte er aber nicht näher, worauf dieser Eindruck beruht.

Die Vorwürfe und Beweise

Nach Angaben des ersten Urteils vom Oktober 2025 soll der Angeklagte in einem kurzen Zeitraum, in dem er alleine mit der 93-Jährigen im Zimmer war, diese durch Druck am Hals getötet haben. Bei der Untersuchung der Leiche wurden Gewaltspuren am Hals der Frau festgestellt. Ein mögliches Tatmotiv blieb unklar – auch in diesem Verfahren gab es dazu keine neuen Erkenntnisse.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer auf vier Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe plädiert. Die Verteidigerin forderte dagegen nur zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Sie bezweifelte, dass ein längerer Aufenthalt in einer Jugendstrafanstalt dem Werdegang ihres Mandanten zugute kommen würde.

Diskussion um die Strafe

Die Vorsitzende Richterin Biermann hingegen betonte in der Verhandlung, dass eine Jugendstrafanstalt auch Chancen biete – etwa die Möglichkeit, dort eine Ausbildung zu beginnen. Der 22-Jährige, der bei seinen Eltern lebt und derzeit arbeitslos ist, hatte erklärt, seit längerer Zeit erfolglos einen Job zu suchen und gerne eine Ausbildung als Lagerist absolvieren zu wollen.

Alle Seiten einigten sich darauf, dass der Mann aufgrund seiner Entwicklung, Lebenssituation und seines Alters zum Zeitpunkt der Tat nach Jugendstrafrecht bestraft werden sollte.

Das zweite Verfahren war erforderlich geworden, weil der Angeklagte gegen das erste Urteil Revision eingelegt hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte zwar den Schuldspruch, ordnete aber an, dass eine andere Jugendkammer des Landgerichts die Frage der Strafzumessung und die Berücksichtigung eines früheren Urteils des Amtsgerichts neu klären sollte. Diesen Auftrag hat das Gericht nach Angaben von n-tv nun abgeschlossen.

Source: n-tv

Read this article in English