Femizid in Wien: Lebenslange Haft für Mörder von Jennifer Scharinger
Acht Jahre nach dem Verschwinden der 21-jährigen Jennifer Scharinger wurde ihr Ex-Freund am 27. August 2026 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Verurteilung nach acht Jahren: Ex-Freund erdrosselte Jennifer Scharinger, weil sie sich trennen wollte
Am 27. August 2026 verurteilte ein Wiener Gericht den 33-jährigen Joachim L. wegen Mordes an seiner ehemaligen Freundin Jennifer Scharinger zu lebenslanger Haft sowie zur Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Wie Google News AT — Crime (de) berichtet, hatten neue Ermittlungen und schließlich das Geständnis des Angeklagten nach fast acht Jahren zur Auffindung der Leiche geführt.
Jennifer Scharinger war im Jänner 2018 verschwunden – damals 21 Jahre alt, Studentin, sozial engagiert und bei der Sozialversicherungsanstalt beschäftigt. Ihre Mutter suchte jahrelang gemeinsam mit Polizei und Suchmannschaften nach ihr; Hunde wurden eingesetzt, Gebiete durchkämmt, gegraben. „Liebe Jenni, falls Du das hier liest, bitte melde dich", stand kurz nach ihrem Verschwinden in einem öffentlichen Aufruf.
Während die Familie auf Antworten wartete, lebte Joachim L. unbehelligt weiter. Erst Ende 2025 kam Bewegung in den Fall: Chatverläufe tauchten auf, neue Ermittlungen wurden eingeleitet. Kurz darauf stellte sich der Angeklagte der Polizei. In einer Sprachnachricht an eine Person auf einer Dating-App hatte er beschrieben, wie man eine Leiche verschwinden lassen könne.
Kontrolle, Überwachungskameras, Suche nach K.-o.-Tropfen
Die Staatsanwältin zeichnete vor Gericht das Bild einer Beziehung, die von Beginn an von Macht und Kontrolle geprägt war. Das Paar hatte sich 2017 kennengelernt. Joachim L. habe jedoch eine völlig falsche Vorstellung von Liebe gehabt – geprägt von Eifersucht und dem Wunsch, die Partnerin zu kontrollieren. Er habe ihr Dinge verboten, ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt und in ihrer Wohnung heimlich Überwachungskameras installiert. Gleichzeitig habe er selbst Kontakt zu anderen Frauen gepflegt; noch am Tag von Jennifers Verschwinden schrieb er einer anderen Frau, wie wunderschön sie sei.
Einige Monate vor ihrem Tod hatte Jennifer versucht, die Beziehung zu beenden. In dieser Zeit suchte der Angeklagte laut Ermittlern im Internet nach K.-o.-Tropfen und Chloroform. Entsprechende Suchanfragen wurden auf seinem Mobiltelefon gefunden – auch für den Zeitraum, in dem Jennifer tatsächlich verschwand.
„Ich habe sie an dem besagten Tag erwürgt"
Im Jänner 2018 eskalierte ein Streit. Jennifer wollte die Trennung vollziehen. Für den Angeklagten war das laut Anklage nicht akzeptabel. Joachim L. selbst gab vor Gericht an, der Streit sei dadurch entstanden, dass er einen Freund Jennifers wegen Cannabiskonsums angezeigt hatte.
„Ich habe sie an dem besagten Tag erwürgt", sagte der Angeklagte. Nach der Darstellung der Staatsanwaltschaft packte er die junge Frau von hinten, beide fielen zu Boden, und er drückte mit seinem Unterarm extrem stark gegen ihren Hals, während er auf ihr lag. Jennifer wehrte sich zunächst, blieb dann regungslos liegen. Zwei bis drei Minuten lang soll er weiter Druck ausgeübt haben. Die Staatsanwältin sprach von einem besonders langen und gewaltsamen Tod: „Er hat sie eiskalt erwürgt, weil er es nicht ertragen konnte, dass sie ihn verlässt."
Nach der Tat rief Joachim L. weder Rettung noch Polizei. Er kontaktierte stattdessen seine Eltern und berichtete von der Trennung. Während Jennifer Scharinger tot am Boden lag, lud er Instagram herunter und schrieb einer anderen Frau. Danach zog er Jennifer aus, legte ihren Körper in eine Truhe und fuhr damit in den Wald.
Als die Ermittlungen später in seine Richtung gingen, sei er erneut zu dem Ort gefahren und habe die bereits verweste Leiche mit seinem Auto weiter weggebracht – um zu verhindern, dass die Polizei sie finde, so die Staatsanwaltschaft. In frühen Einvernahmen nach dem Geständnis habe Joachim L. versucht, den Tod als Unfall darzustellen.
Persönlichkeitsstörung und Vorgeschichte von Gewalt
Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, was er nach der Tat gefühlt habe, antwortete der 33-Jährige: „Angst, dass ich erwischt werde, dass ich zur Verantwortung gezogen werde." Gerichtspsychiater Peter Hoffmann attestierte dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung sowie eine narzisstische Haltung. Ermittlungsergebnissen zufolge hatte Joachim L. bereits mehrfach Gewalt gegen frühere Partnerinnen angewendet – eine habe er mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wie er selbst vor Gericht einräumte.
Trauerschmerzengeld für Mutter und Schwester
Die Mutter der Getöteten und ihre Schwester erhielten vom Gericht ein Trauerschmerzengeld von 20.000 beziehungsweise 15.000 Euro zugesprochen. Mit weitergehenden Ansprüchen – etwa einem Schockschaden – wurden die Hinterbliebenen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
„Das ist ein Femizid"
Ein Privatbeteiligtenvertreter, der den Fall seit acht Jahren begleitet, beschrieb Jennifer Scharinger als junge Frau mit Freude am Leben – ein Leben, das noch vor ihr gelegen hätte. Der Angeklagte „war derjenige, der Jennifer Scharinger aus dem Leben gerissen hat, weil sie sich von ihm trennen wollte. Das ist ein Femizid."
Im Schlussplädoyer rückte die Staatsanwältin die Frage der Selbstbestimmung in den Mittelpunkt. Jennifer habe über ihr eigenes Leben bestimmen wollen, sie habe die Beziehung beenden wollen – „und das war ihr gutes Recht." Der Fall stehe nicht für sich allein: Immer wieder würden Frauen von Partnern oder männlichen Familienangehörigen getötet, wenn diese einen Besitzanspruch auf sie erheben. Ein Femizid sei deshalb nicht bloß ein weiterer Beziehungskonflikt. Das Urteil müsse auch ein Signal sein – „an jeden Mann, der glaubt, die Partnerin gehört ihm, an jeden Mann, der glaubt, eine Trennung kann eine Rechtfertigung für Gewalt sein."
Source: Google News AT — Crime (de)