Drogenhandel per EncroChat: Schleidener zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
Ein Mann aus Schleiden wurde vom Landgericht Aachen zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, nachdem EncroChat-Daten seinen Drogenhandel enthüllten.
Eifel-Mann handelte mit drei Kilogramm Drogen über verschlüsseltes Mobilfunknetz
Das Landgericht Aachen hat einen Mann aus Schleiden wegen Drogenhandels zu vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Wie Rundschau Online berichtet, hatte der Angeklagte Ingo G. (Name geändert) für seine Drogengeschäfte ein verschlüsseltes Mobiltelefon des Anbieters EncroChat genutzt – doch genau diese Kommunikation wurde ihm zum Verhängnis.
Im Rahmen der europaweiten EncroChat-Ermittlungen stießen Beamte der Kriminalpolizei auf digitale Spuren, die zu G. in die Eifel führten. EncroChat war bis Ende 2020 ein in Frankreich ansässiger Anbieter verschlüsselter Kommunikationstechnik, der modifizierte Smartphones vertrieb. Französische und niederländische Behörden knackten den Dienst und brachten europaweit Tatverdächtige ins Visier der Strafverfolgung.
In Deutschland prüfte das Bundeskriminalamt (BKA) bereits ab September 2020 mehrere hunderttausend Chatverläufe und leitete Ermittlungen gegen rund 3.000 Nutzer ein. Datenschutzrechtliche Einwände verzögerten zunächst die Auswertung der abgefangenen Daten. Erst im März 2022 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass deren Verwendung als Beweismittel zulässig ist.
Gut ein Jahr später, am 23. März dieses Jahres, wurde G. festgenommen. Die Dritte Große Strafkammer des Aachener Landgerichts verhandelte schließlich zwei Anklagepunkte wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Laut einem Gerichtssprecher soll G. über die verschlüsselten Chats jeweils rund 500 Gramm Marihuana und Haschisch sowie etwa zwei Kilogramm Amphetamine angekauft haben, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen – insgesamt knapp drei Kilogramm Rauschmittel.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten gefordert. Das Gericht blieb darunter, was dem kooperativen Verhalten des Angeklagten zugeschrieben wurde. „Er hat wirklich jede Frage des Gerichts und der Staatsanwaltschaft beantwortet", sagte der Gerichtssprecher nach dem Urteil. Da G. selbst drogenabhängig ist, muss er vor Antritt der Haftstrafe zunächst einen Entzug absolvieren.
Source: Rundschau Online