Gericht sichert Zeit-Podcast-Aufnahmen aus Block-Prozess – Pressefreiheit umstritten
Das Hamburger Landgericht ordnete die Sicherstellung von Tonaufnahmen eines Zeit-Podcasts an, in dem Stephan Hensel und zwei seiner Töchter über eine Kinderentführung sprechen. Der Verlag warnt vor Angriffen auf den Quellenschutz.
Hamburger Gericht beschlagnahmt Podcast-Material im Entführungsprozess
Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, dass das Landgericht Hamburg Mitte Oktober Tonaufnahmen des Zeit-Podcasts "Zeit Verbrechen: House of Block" sichergestellt hat. Die Aufnahmen entstanden zwei Wochen nach einer Kinderentführung in einem Safe-House in Dänemark und wurden von Journalistin Anne Kunze für die Podcast-Serie verwendet.
Das Gericht begründet das Vorgehen damit, dass die Aufnahmen neue, bislang nicht bekannte Informationen enthalten könnten, die für den Prozess gegen die Unternehmerin Christina Block (53) relevant sind. Block wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden damals zehn und 13 Jahre alten Kinder bei deren Vater Stephan Hensel in der Silvesternacht 2023/24 angeordnet zu haben. Sie bestreitet die Vorwürfe.
Die Durchsuchungen erfolgten bei der Zeit-Redaktion in Hamburg und bei der Wohnung der Podcast-Journalistin. Im Visier der Ermittler stand auch Material für vermeintliche Vertragsunterlagen zwischen den Interviewten und der Zeit – was der Verlag jedoch negierte. Die Journalistin gab die Aufnahmen schließlich freiwillig heraus, allerdings versiegelt.
Das Gericht setzte die Durchsuchungsbeschlüsse mit einer Abwendungsbefugnis aus – das bedeutet, der Betroffene kann die Maßnahme verhindern, indem er das Material freiwillig übergibt. Von dieser Möglichkeit machte die Journalistin Gebrauch, widersprach aber zugleich der Sicherstellung. Der Verlag kündigte an, sich "mit allen rechtlichen Mitteln" zu wehren.
Die Zeit-Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner hoben hervor, dass Quellenschutz für unabhängige Medien entscheidend ist – dieser gehört zur Pressefreiheit. Das Vorgehen des Gerichts wird daher von Pressevertretern kritisiert.
Die Sicherstellung stützt sich auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 244 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO). Dieser verpflichtet Gerichte, zur Wahrheitsfindung alle relevanten Tatsachen und Beweismittel zu erheben. Das Landgericht nutzte diese Regel, um auch selbst Durchsuchungsbeschlüsse nach § 105 Abs. 1 StPO zu erlassen.
Verfassungsrechtlich zweifelhaft ist das Vorgehen jedoch: Journalist:innen haben nach § 53 Abs. 1 Strafprozessordnung als Ausgestaltung der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. § 97 Abs. 5 StPO regelt zudem ein Beschlagnahmeverbot für zugehöriges Material wie Interviewaufnahmen. Ob die Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig sein können, gilt daher als zweifelhaft.
Der Prozess gegen Block läuft vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg. Neben ihr sind auch ihr Lebensgefährte, Sportmoderator Gerhard Delling, ihre Cousine Uta B., deren Ehemann Mark B. sowie Sicherheitsunternehmer Andreas P. wegen mutmaßlicher Beihilfe angeklagt. Der Vertragsanwalt der Familie, Andreas Costard, wird täterschaften Beteiligung und Veruntreuung vorgeworfen – auch er bestreitet alles. Nur der unmittelbar an der Entführung beteiligte Israeli Tal S. hat bislang gestanden.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung