Pressefotografen in Dessau-Roßlau wegen Brandstiftung in 13 Fällen verurteilt
Zwei freiberufliche Pressefotografen legten Brände, um exklusives Bildmaterial zu verkaufen. Das Landgericht Dessau-Roßlau verhängte Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren und acht Monaten.
Fotografen legen Brände für exklusive Aufnahmen – Landgericht fällt Urteil
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat zwei Pressefotografen wegen mehrfacher Brandstiftung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Wie DER SPIEGEL (Justiz & Kriminalität) berichtet, sieht das Gericht es als erwiesen an, dass die beiden Männer zwischen Juli und September 2025 im Raum Bitterfeld-Wolfen leer stehende Gebäude, Waldstücke und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Brand gesetzt haben – um exklusive Videos und Fotos von Feuerwehreinsätzen anfertigen und verkaufen zu können.
Der 33-jährige Angeklagte wurde wegen Brandstiftung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Im Verlauf der Verhandlung hatte es eine Verständigung zwischen Gericht und dem Mann gegeben; er räumte die Vorwürfe weitgehend ein. Der 23-Jährige erhielt wegen sieben Taten eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten. Beide Männer stammen aus Bitterfeld-Wolfen und Zörbig im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und waren freiberuflich tätig, ohne feste Redaktionsanstellung.
Die Staatsanwaltschaft hatte beiden ursprünglich Brandstiftung in insgesamt 17 Fällen vorgeworfen. Laut Gericht entstand durch die Brände ein Sachschaden in deutlich sechsstelliger Höhe. Die Feuer seien so gelegt worden, dass sich die Flammen schnell ausbreiteten und die Löscharbeiten erschwert wurden; die Täter hätten dabei auch in Kauf genommen, dass Einsatzkräfte verletzt werden könnten.
Festgenommen wurden die Fotografen im September 2025, nachdem Beamte sie in Raguhn nach einem Brand in einem leer stehenden Bahnhofsgebäude stellten. Der Prozess war bereits im März dieses Jahres eröffnet worden, hatte sich jedoch mehrfach verzögert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.