Schockanrufer in München zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt
Das Landgericht München I verurteilte einen 42-Jährigen wegen bandenmäßigen Betrugs in 20 Fällen zu neun Jahren und sechs Monaten Haft.
Falscher Polizist: Münchner Gericht verhängt langjährige Haftstrafe gegen Schockanrufer
Das Landgericht München I hat einen 42-Jährigen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hatte Carsten M. als sogenannter „falscher Polizist" insgesamt 20 Schockanrufe getätigt und dabei vier Opfer um insgesamt 79.000 Euro gebracht.
Die 9. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christian Daimer befand den Angeklagten schuldig des Betrugs in vier vollendeten Fällen, des versuchten Betrugs in 16 Fällen sowie der Amtsanmaßung. Die Opfer stammen aus München, Dachau, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen – bei den meisten handelte es sich laut Gericht um ältere Menschen.
Nach Erkenntnissen der Kammer rief Carsten M. sowohl von der Türkei als auch aus dem Libanon aus an und gab sich dabei gegenüber seinen Opfern als Polizist aus. Hatten die Betroffenen genug Angst, übergaben sie ihre Ersparnisse an der Haustür an sogenannte „Abholer" – Mitglieder derselben Bande.
Gegenüber diesen Abholern sei die Rolle des 42-Jährigen erheblich gewichtiger gewesen, betonte Richter Daimer in seiner Urteilsbegründung. M. habe in wechselnden Funktionen in eigens eingerichteten Call-Centern gearbeitet und sei damit Teil einer auf Massenbetrug ausgerichteten Maschinerie gewesen. Sein Tatbeitrag sei deshalb bedeutsam und „wertvoll" gewesen. Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt.
Bei der Strafzumessung wertete das Gericht die Taten zulasten älterer Menschen als besonders verwerflich. Daimer erklärte, mit der hohen Strafe ein deutliches Zeichen setzen zu wollen. In Täterkreisen habe sich laut Gericht inzwischen herumgesprochen, dass Bayern und Baden-Württemberg kein günstiges Pflaster für organisierte Betrugsdelikte seien. Strafschärfend wirkten sich zudem die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten aus – sowie der Umstand, dass solche Taten das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei untergraben.
Vor seiner Überstellung nach Deutschland hatte Carsten M. rund zwei Jahre in Straf- und Auslieferungshaft im Libanon verbracht. Das Auswärtige Amt bestätigte der Kammer, dass dort menschenunwürdige Haftbedingungen herrschten. Das Gericht rechnete ihm diese Zeit daher im Verhältnis 1 zu 2,5 auf die in Deutschland zu verbüßende Strafe an. Zusätzlich ordnete die Kammer die Einziehung von 3.100 Euro an – dem Betrag, den M. von der Bande für seine Taten erhalten hatte.
Schockanrufer gelingt es durch erfundene Geschichten am Telefon immer wieder, ihre Opfer in Angst zu versetzen und zur Herausgabe von Ersparnissen zu bewegen. Abholer werden von der Polizei zwar regelmäßig gefasst; die eigentlichen Anrufer jedoch, die meist aus dem Ausland operieren, stehen selten vor einem deutschen Gericht. Im Fall von Carsten M. gelang es den Ermittlern, diesen Tätertyp ausnahmsweise zu fassen und auszuliefern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Source: Süddeutsche Zeitung