Vergewaltigung in Friedland: Abgelehnter Asylbewerber aus Benin in U-Haft
In Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) soll ein 24-jähriger Beniner eine 27-Jährige am 9. August in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt haben. Erst fast vier Wochen nach der Tat informierten Behörden die Öffentlichkeit.
Mutmaßliche Vergewaltigung in Friedland: Verdächtiger tags darauf festgenommen
In der Kleinstadt Friedland im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte soll am 9. August eine 27-jährige Deutsche Opfer einer Vergewaltigung geworden sein. Wie WELT unter Berufung auf den „Nordkurier" und den NDR berichtet, zog der Tatverdächtige die Frau gegen 14.30 Uhr an einem Sonntagnachmittag mitten in der Stadt von der Straße in ein Gebüsch und vergewaltigte sie dort.
Festgenommen wurde ein 24-jähriger Staatsangehöriger aus Benin, dessen Asylantrag bereits abgelehnt worden war. Da eine detaillierte Täterbeschreibung vorlag, erhärtete sich der Tatverdacht gegen den Mann nach Ermittlungen, Befragungen und Spurenauswertungen der Kriminalpolizei schnell. Bereits am darauffolgenden Abend entdeckte die Polizei den Verdächtigen erneut in Friedland und nahm ihn fest. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.
Warum die Öffentlichkeit erst fast vier Wochen nach der mutmaßlichen Tat informiert wurde, erklärten die Ermittlungsbehörden auf Nachfrage des „Nordkuriers": Ein öffentlicher Zeugenaufruf hätte den Fahndungserfolg und die bevorstehende Festnahme gefährdet. Laut „Bild"-Zeitung gehen die Ermittler davon aus, dass der 24-Jährige nicht damit rechnete, identifiziert zu werden.
Der Verdächtige hielt sich laut „Nordkurier" zuletzt mehrfach in Friedland und in der Nähe der dortigen Gemeinschaftsunterkunft auf, obwohl er dort nicht gemeldet war. Zuvor soll er sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald aufgehalten haben. Warum er wiederholt nach Friedland kam, ist noch unklar und Teil der laufenden Ermittlungen, wie die Polizei mitteilte.
Obwohl der Asylantrag des Mannes abgelehnt wurde, darf er sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten: Er hat gegen den Bescheid geklagt, das Widerspruchsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zum genauen Tathergang macht die Polizei derzeit keine weiteren Angaben und verweist auf den Schutz des Opfers.
Source: WELT