19-Jährige wegen Betrugsbeteiligung angeklagt – Verfahren in Augsburg eingestellt
Eine schwangere 19-Jährige stand in Augsburg vor Gericht, weil 60.000 Euro aus einem Callcenter-Betrug auf ihr Konto flossen. Nach Monaten in Haft wurde das Verfahren eingestellt.

Hochschwangere vor Gericht – Verfahren gegen Betrugsverdächtige eingestellt
Miriam Y., eine 19 Jahre alte Griechin, betrat den Gerichtssaal des Augsburger Strafjustizzentrums mit langsamen Schritten. Sie war im neunten Monat schwanger; die Entbindung war für zwei Wochen geplant. Wie augsburger-allgemeine.de berichtet, musste sie sich trotzdem wegen Betrugsverdachts verantworten – begleitet von zwei bewaffneten Polizisten, die sie aus ihrer Haft im Frauengefängnis Aichach gebracht hatten, wo sie seit Juni saß.
Im Dezember 2025 war ein Augsburger Unternehmen Opfer einer Callcenter-Betrugsbande geworden. Eine Anruferin gab sich als Bankmitarbeiterin aus und warnte die Geschädigte vor einem angeblichen Fremdzugriff auf deren Konto. Um das vermeintlich zu schützen, lud die Geschäftsführerin eine Software herunter und gab ihre Bankdaten ein. Daraufhin wurden insgesamt 200.000 Euro abgezogen – davon 60.000 Euro auf ein Konto unter Miriam Y.s Namen. Der Staatsanwältin zufolge war sie wegen „Banden- und gewerbsmäßigen Betrugs" angeklagt.
Während der zweieinhalb Stunden dauernden Verhandlung wirkte die Angeklagte abwesend und konnte sich nur an Jahreszeiten, nicht an genaue Daten erinnern. Sie erklärte, dass sie das Konto auf Wunsch ihrer Eltern gemeinsam mit ihnen eröffnet hatte, aber weder eine Bankkarte noch Zugriff darauf besaß. Eine im Vorfeld durchgeführte ärztliche Untersuchung habe bestätigt, dass ihre Schwangerschaftsbeschwerden normal seien und dem Baby gut gehe, berichtete ihre Anwältin Donatella Angino.
Die Überprüfung ihres Kontos durch das Gericht zeigte nur zwei Eingänge von der Augsburger Firma – sonst kaum Bewegungen, kein regelmäßiger Geldeingang, keine wiederkehrenden Ausgaben. Kurz vor der Beratung der Richterinnen meldete sich ein Besucher zu Wort: Miriam Y.s Ehemann. Er beteuerte, dass seine Frau nichts mit dem Betrug zu tun habe und in Freiheit ihr Kind bekommen solle.
Die Staatsanwaltschaft änderte daraufhin die Anklage. Gegen die 19-Jährige stand nun noch der Vorwurf der leichtfertigen Geldwäsche im Raum. Das Gericht stellte das Verfahren schließlich ein – unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, dass sie mehrere Monate ihrer Schwangerschaft in Untersuchungshaft verbracht hatte. Miriam Y.s Hände ruhten schützend auf ihrem Bauch. Bei der Verkündung des Urteils zeigte sich erstmals ein Lächeln in ihrem Gesicht.
Source: Google News DE — Crime (de)