Landgericht: Kontoinhaberin muss für Ex-Partner-Betrug zahlen
Das Landgericht Frankenthal verurteilte eine Wuppertaler Frau, knapp 6.000 Euro zu erstatten, die ihr Ex-Freund betrügerisch auf ihr Konto überwiesen hatte. Das Gericht sah sie als Kontoinhaberin in der Verantwortung.

Frau haftet für Online-Betrug des Ex-Partners
Laut swr.de hat das Landgericht Frankenthal entschieden, dass eine Frau aus Wuppertal für den Betrug ihres Ex-Freundes aufkommen muss. Die Frau hatte diesem ihre Bankkarte überlassen, weil er angeblich finanzielle Schwierigkeiten hatte. Der Mann gab sich später gegenüber einem Mann aus Grünstadt als Bankmitarbeiter aus, erschwindelte dessen Bankdaten und überwies knapp 6.000 Euro auf das Konto seiner damaligen Freundin.
Der betrogene Grünstadter forderte das Geld vor Gericht zurück. Das Landgericht verurteilte die Kontoinhaberin zur Zahlung der 6.000 Euro. Begründung: Als Kontoinhaberin müsse sie so behandelt werden, als hätte sie selbst gewusst, dass das Geld kriminell erlangt war.
Die Frau behauptete im Prozess, vom Betrug nichts gewusst zu haben. Ihr Ex-Freund hatte das Geld längst abgehoben und ausgegeben. Damit ist das Urteil für sie bindend – obwohl sie selbst nicht die Täterin war.
Source: Google News DE — Crime (de)