Bremen-Fahrer zu Bewährung verurteilt nach Tod eines 15-Jährigen
Das Landgericht Kiel verurteilte einen 23-Jährigen aus Bremen wegen Beihilfe zu Drogenhandel zu 18 Monaten auf Bewährung. Der Jugendliche starb beim Überfall auf einen Drogendeal in Eckernförde.

Urteil nach eskaliertem Drogendeal in Eckernförde
Das Landgericht Kiel hat einen 23 Jahre alten Bremer wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungsfrist beträgt vier Jahre. Wie noz.de berichtete, spielte die Entscheidung eine zentrale Rolle bei der Aufarbeitung eines tödlichen Konflikts, der im März dieses Jahres vor einem Supermarkt in Eckernförde zu Tode eines 15-Jährigen führte.
Das Gericht war der Auffassung, dass der Angeklagte während eines Drogengeschäfts in Notwehr handelte, als er sein Messer einsetzte. Nach Darstellung des Vorsitzenden Richters Philipp Wirth öffnete der Jugendliche die Fahrertür des Autos, zog selbst ein Messer und griff den Bremer an. Der Angeklagte habe aus Angst um sein Leben reagiert und ohne zu zielen zugestochen, wobei er den 15-Jährigen in die Brust traf. Der Jugendliche starb noch am selben Abend an seinen Verletzungen.
Ursprünglich war der Bremer wegen Totschlags angeklagt worden und mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft änderte ihre Anklage während des Prozesses und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Drogenhandels. Die Verteidigung hatte eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe gefordert. Die Anwältin der Eltern des Getöteten bestand hingegen auf einer Verurteilung wegen Totschlags.
Das Gericht ermittelte, dass der 23-Jährige nur als Fahrer tätig war und für diese Rolle 200 Euro erhielt. Sein Begleiter hatte keinen Führerschein und fungierte als Drogenhändler. Der Angeklagte kannte weder den Ort noch die beteiligten Jugendlichen, räumte vor Gericht aber ein, das Messer gezogen zu haben und zu wissen, was bei dem Geschäft auf dem Spiel stand.
Nach Überzeugung der Kammer hatten der 15-Jährige und sein älterer Bruder geplant, die Bremer „abzuziehen". Sie wollten mit gefälschten 50-Euro-Scheinen in einer Plastiktüte zahlen, bei Kurs etwa 400 Gramm Cannabis. Als die manipulierten Geldscheine bemerkt wurden, zog der ältere Bruder eine Schreckschusspistole und bedrohte den Drogenhändler. Die Jugendlichen versuchten, Bargeld, Bankkarten und Mobiltelefone der Bremer zu erbeuten.
Während der Auseinandersetzung eskalierte die Lage, als der 15-Jährige die Fahrertür öffnete und den Angeklagten mit einem Messer angriff. Das Bremer-Duo flüchtete anschließend mit dem Auto, aber der Angeklagte stellte sich zwei Wochen später. Richter Wirth betonte in seiner Urteilsbegründung, dass „wer ein Messer oder eine andere Waffe dabei hat, ist am Ende bereit, diese auch einzusetzen" — ein warnendes Fazit zu den Folgen der Ereignisse dieses Falles.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage können innerhalb einer Woche Revision einlegen.
Source: Die Zeit Kriminalität