Reality-Star Yasin Mohamed wegen Vergewaltigung zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht München verurteilte den TV-Star zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung. Die Verteidigung kündigte Rechtsmittel an.

Reality-Star Yasin Mohamed wegen Vergewaltigung zu Bewährungsstrafe verurteilt

Münchner Gericht: Bewährungsstrafe für Reality-TV-Star nach Vergewaltigung in Griechenland

Das Amtsgericht München hat den Reality-Star Yasin Mohamed wegen Vergewaltigung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das berichtet tagesspiegel.de. Die Tat ereignete sich im Sommer 2024 in einem Hotel in Griechenland – nach den Dreharbeiten zur RTL-2-Datingshow „Love Island V.I.P."

„Es war ein Übergriff, das wollen wir hier nicht kleinreden", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. „Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung."

Hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben

Das verhängte Strafmaß liegt deutlich unter dem, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte: Sie plädierte auf zwei Jahre und acht Monate – eine Strafe, bei der eine Bewährungsaussetzung nicht mehr möglich gewesen wäre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es Bestand haben, muss Mohamed als Bewährungsauflage Sozialstunden ableisten. Die Verteidigung kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, Rechtsmittel einzulegen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 35-jährige Mohamed seine Mit-Kandidatin Sophie Imelmann vergewaltigt hatte. Mohamed bestreitet die Vorwürfe. Imelmann, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftrat, brach nach dem Urteil in Tränen aus.

Gericht spricht von „stark untypischer Vergewaltigung"

Das Tatgeschehen sei von einem „sehr ambivalenten Verhalten" geprägt gewesen und in eine „möglicherweise sich anbahnende Beziehung" eingebettet, hielt das Gericht fest. Es sprach von einer „stark untypischen Vergewaltigung". Dennoch sei die rechtliche Schwelle klar überschritten: Wer sich über ein eindeutiges Nein hinwegsetze, erfülle den gesetzlichen Tatbestand der Vergewaltigung.

Das Gericht geht von einer „bedingt vorsätzlichen" Tat aus: „Er hat dieses Nein wahrgenommen, er hat es verstanden" – und habe dennoch gehandelt.

Sachverhalt: Was beide Seiten übereinstimmend schildern

Mohamed und Imelmann hatten bereits vor laufenden Kameras Zärtlichkeiten ausgetauscht und die Sendung gemeinsam als Paar verlassen. Im Hotelzimmer sei es nach den Dreharbeiten erneut zu einvernehmlichen Zärtlichkeiten und sexuellen Handlungen gekommen – das bestätigten beide Seiten.

Ab diesem Punkt unterscheiden sich die Aussagen grundlegend. Imelmann gab an, sie habe mehrfach deutlich gemacht, keinen Geschlechtsverkehr zu wollen – aus Angst vor einer Schwangerschaft und vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Trotz ihres klaren Neins sei Mohamed zweimal ohne Kondom in sie eingedrungen.

Mohamed ließ über seine Verteidiger erklären, er habe Imelmanns Wunsch respektiert und nichts gegen ihren Willen getan.

Tonbandaufnahme belastet Mohamed

Im Prozess spielte eine Tonbandaufnahme eine zentrale Rolle. Die Staatsanwaltschaft wertete sie als Geständnis: Darin räume Mohamed ein, trotz des Neins in Imelmann eingedrungen zu sein. „Das ist ein Geständnis, klarer geht's gar nicht", sagte Abdou Gabbar, der Anwalt der Nebenklägerin.

Mohameds Verteidiger Alexander Esser interpretierte dieselbe Aufnahme anders: Mohamed habe die Situation als einvernehmlich wahrgenommen und das Gefühl gehabt, die Grenzen der Schauspielerin nicht ignoriert zu haben. Er habe das „nicht gecheckt".

Die Staatsanwältin wies diese Lesart zurück. Das Nein Imelmanns sei „keinesfalls ein spielerisches Nein" gewesen. Die Einwilligung in einzelne sexuelle Handlungen bedeute nicht die Einwilligung in alle. „Es bedarf hier keiner Schläge", hieß es in ihrem Plädoyer – keine Gewalt und keine Drohung seien erforderlich, damit der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt sei. „Entscheidend ist lediglich, dass die Geschädigte keinen Geschlechtsverkehr wollte und dies erkennbar zum Ausdruck gebracht hat." Nebenklage-Anwalt Gabbar betonte: Es gehe um „sexuelle Selbstbestimmung und dass Nein Nein heißt".

Verteidigung sprach von „Medien-Inszenierung"

Esser erhob in teils drastischen Formulierungen Vorwürfe gegen Imelmann und bezeichnete die Anzeige als „Medien-Inszenierung". „Ihr Image lebt von dem Schuldspruch des Angeklagten", sagte er. Mitverteidigerin Daniela Gabler sprach von „Drama und Theatralik" sowie einem „ambivalenten Verhalten" Imelmanns, das es Mohamed schwer gemacht habe zu erkennen, was sie wolle.

Die Verteidigung hatte Freispruch für Mohamed gefordert und betont: „Für den Angeklagten gab es in dieser Nacht keinen Sex."

Folgen für Mohameds TV-Karriere

Imelmann hatte die Vorwürfe zunächst öffentlich auf Instagram erhoben. Daraufhin verlor Mohamed nach eigenen Angaben mehrere bereits geplante Fernsehformate – darunter das „Dschungelcamp". Der heute 35-Jährige ist aus zahlreichen deutschen Reality-Produktionen bekannt.

Source: Google News LU DE

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