Tuttlingen: 19-Jähriger wegen Cybergrooming und Suizidaufruf angeklagt
Ein Teenager aus dem Kreis Tuttlingen wurde festgenommen, weil er ein sadistisches „COM"-Netzwerk gegründet haben soll, das Kinder zu Selbstverletzung und Suizid drängt. Ihm werden unter anderem zweifacher versuchter Mord vorgeworfen.

Festnahme nach Ermittlungen gegen Suizid-Netzwerk
Spezialeinsatzkräfte der Kriminalpolizei Rottweil haben einen 19-Jährigen aus dem Landkreis Tuttlingen festgenommen. Wie nrwz.de berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, ein sogenanntes „COM"-Netzwerk gegründet zu haben. Dabei handelt es sich um eine Gruppe, deren Mitglieder Minderjährige gezielt unter Druck setzen, sich selbst zu verletzen oder sich das Leben zu nehmen.
Die Festnahme fand am frühen Montagmorgen auf Grundlage eines Haftbefehls statt. Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg, angesiedelt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, arbeitete bei den Ermittlungen mit der Kriminalpolizeidirektion Rottweil zusammen. Gleichzeitig durchsuchten Polizeikräfte fünf Objekte und stellten elektronische Beweismittel sicher. Der 19-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft.
Methoden der COM-Gruppen
Nach Darstellung der Ermittler suchen Mitglieder solcher Netzwerke gezielt Kontakt zu psychisch verletzlichen Kindern und Jugendlichen. Sie nutzen Druck, Täuschung und Drohungen, um ihre Opfer zu Selbstverletzungen zu bewegen, dazu zu bringen, Nacktbilder zu versenden, oder sie zu Suizidversuchen zu drängen. Die Verletzungen zeigen häufig Symbole der Gruppe oder den Namen des Täters und werden per Video oder Livestream dokumentiert.
Der Beschuldigte soll solch ein Netzwerk gegründet und aktiv betrieben haben. Der Vorwurf umfasst auch die Gründung einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer.
Konkrete Vorwürfe gegen den Beschuldigten
Dem 19-Jährigen wird vorgeworfen, zusammen mit Komplizen in mindestens zwei Fällen versucht zu haben, junge Menschen über Streamingplattformen zum Suizid zu drängen. Nach Angaben der Behörden kam es dabei zu lebensbedrohlichen Handlungen bei den Opfern. Betroffen sind ein nicht identifiziertes Kind und eine im Ausland lebende Jugendliche. In drei weiteren Fällen soll er Mädchen im Alter von 12 bis 15 Jahren zur Selbstverletzung veranlasst haben.
Ein 13-jähriges Mädchen aus Deutschland soll er dazu gebracht haben, Nacktaufnahmen von sich zu schicken. Auch gefährliche Körperverletzung wird ihm vorgeworfen. Die Vorwürfe umfassen insgesamt versuchten Mord in zwei Fällen.
Rechtliche Folgen offen
Obwohl der Beschuldigte 19 Jahre alt ist, wird er juristisch als Heranwachsender behandelt. Das Gericht entscheidet später, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Das Cybercrime-Zentrum kündigte an, die Ermittlungen gegen weitere Mitglieder solcher Gruppen konsequent fortzusetzen. Wer sich an diesen Netzwerken beteilige, müsse mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Hilfe für Suizidgedanken: Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, online auf telefonseelsorge.de. Kinder und Jugendliche: Nummer gegen Kummer 116 111. Eltern: Elterntelefon 0800 111 0 550. Notfälle: 112.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung