Pariser Schnellverfahren nach Krawallen: Schüler, Obdachlose und Berufsleute vor Gericht
Nach den Unruhen vom 17. Oktober urteilen französische Gerichte im Eiltempo über rund 2700 Beschuldigte. Die NZZ war im Pariser Strafgericht dabei.

Vier Säle, Hunderte Fälle: Paris urteilt im Schnellverfahren
Saal 6.01 im sechsten Stock des Tribunal de Paris, ein Nachmittag kurz nach den Krawallen vom 17. Oktober: Als sein Name aufgerufen wird, schaut der junge Mann fragend zum Polizisten. Erst nach einem Nicken tritt er ans Mikrofon. Grauer Kapuzenpullover, schwarze Jogginghose, blondierte Strähnen in den dunklen Locken. Seine Stimme ist kaum hörbar.
NZZ berichtet, wie das Pariser Strafgericht in beschleunigten Verfahren — den sogenannten comparutions immédiates — über mutmassliche Plünderer und Vandalen urteilt. Vier Säle hat das Gericht eigens dafür bereitgestellt. Schon am Morgen bilden sich lange Schlangen auf den Fluren.
Ein 18-Jähriger mit Ladenplänen und gestohlenen Lebensmitteln
A., 18 Jahre alt, keine Vorstrafen, steht vor Gericht, weil er Lebensmittel aus einem Monoprix-Supermarkt gestohlen hat. Die Tat hat er eingeräumt. Die Richterin hält inne: «Sie haben also das Lycée abgeschlossen und möchten einen eigenen Laden eröffnen?» — «Ja, Madame.» — «Und wie würden Sie es finden, wenn jemand in Ihren Laden käme und dort Waren stehlen würde?»
A. ist einer von rund 2700 Beschuldigten, die nach den Ausschreitungen in Polizeigewahrsam kamen. Er hatte seine Beute zunächst versteckt und später abgeholt; auf seinem Handy fanden sich Aufnahmen der Krawalle. Laut Staatsanwalt soll er in einer Nachricht geschrieben haben, dass «noch mehr zu holen» sei. Die Anklage beantragt sechs Monate auf Bewährung sowie gemeinnützige Arbeit.
Die Verteidigerin widerspricht: Ihr Mandant habe sich selbst belastet, Freunde hätten ihn hineingezogen, und die 48 Stunden in Gewahrsam seien für ihn und seine Familie bereits eine schwere Belastung gewesen. Die Richterin greift das auf: «Wissen Sie, dass Ihre Mutter bei der Befragung nicht in der Lage war zu sprechen?» Das Urteil: vier Monate auf Bewährung und 60 Sozialstunden.
Zwei junge Männer aus Montargis und ein dubioser Auftraggeber
D. und S., deren Familien aus Senegal stammen, reisten am Abend des 17. Oktober aus der Kleinstadt Montargis nach Paris. In der Nacht der Krawalle versuchten sie, in eine Wohnung im 14. Arrondissement einzubrechen. Jemand habe ihnen dafür mehrere tausend Euro versprochen, erklären beide. Wer der Auftraggeber gewesen sein soll, bleibt offen.
Die Richterin schildert den Hergang: Drei dunkel gekleidete, vermummte Männer schlugen mit einem Stein eine Fensterscheibe ein. Anwohner alarmierten die Polizei, zwei Verdächtige wurden festgenommen. D. und S. räumen die Tat ein, beteuern aber, nichts von Wert gefunden zu haben.
Der 20-jährige D. ist bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Drogendelikten. «Hat Sie das Gefängnis nicht vom schnellen Geld geheilt?», fragt die Richterin. Sie zeigt wenig Geduld mit seinen Antworten: «Verstehen Sie überhaupt, was ich Ihnen sage?» Seine Anwältin erklärt, D. besitze keine Aufenthaltspapiere und könne daher nicht legal arbeiten — mit dem Einbruch habe er versucht, seine Familie zu unterstützen.
S. ist 18 Jahre alt, nicht vorbestraft und hat die Matur abgeschlossen. Vor Gericht erklärt er, Architekt werden zu wollen. Der Staatsanwalt begrüsst seine Ambitionen, fragt aber, ob er bei dem Einbruch auch an seine berufliche Zukunft gedacht habe. Die Forderung der Anklage: je 15 Monate Haft, bei S. auf Bewährung. Das Gericht urteilt milder — S. erhält zwei Monate auf Bewährung, D. muss für 12 Monate ins Gefängnis.
Wodka, Erinnerungslücken und eine eingeschlagene Pâtisserie-Scheibe
Als Nächstes treten R. und B. vor die Richter. Ihnen wird vorgeworfen, die Schaufensterscheibe einer bekannten Pariser Pâtisserie eingeschlagen zu haben. R., 36 Jahre alt, ohne Vorstrafen, arbeitet als Paketzusteller; ein grosser, schlaksiger Mann mit auffälligem Halstattoo. Neben ihm der 19-jährige B. im orangefarbenen T-Shirt.
Beide bestreiten die Vorwürfe. B. erklärt, er habe in jener Nacht so viel Wodka getrunken, dass er sich an kaum etwas erinnern könne. Auch R. berichtet von einer durchzechten Nacht: Er sei an der Place de la République unterwegs gewesen, habe dort Bekannte getroffen — was danach geschah, wisse er nicht mehr. Auf den Überwachungskamerabildern erkenne er sich jedenfalls nicht.
Der Staatsanwalt hält dagegen: Ein Zeuge habe einen grossen Mann mit blonden Haaren und Vollbart beschrieben. Wenige Minuten nach der gefilmten Tat seien beide Männer in der Nähe aufgegriffen worden.
Härte als politisches Signal, Druck als juristischer Alltag
Zwischen Polizeigewahrsam und Urteil liegen in diesen Schnellverfahren oft nur wenige Tage. Frankreichs Regierung sieht in den comparutions immédiates ein Mittel, um Entschlossenheit zu demonstrieren. Die Richter prüfen dabei unter hohem Zeitdruck Beweise und Lebensumstände der Angeklagten gleichermassen.
Angeklagte haben das Recht, mehr Zeit für ihre Verteidigung zu verlangen — riskieren dann aber, bis zum neuen Termin in Untersuchungshaft zu bleiben. Viele verzichten deshalb darauf. Seit Beginn der Verhandlungen müssen sich im ganzen Land überwiegend junge Männer für ihre mutmassliche Beteiligung an Zerstörungen und Plünderungen verantworten: Schüler, Berufstätige, Obdachlose. Viele stehen zum ersten Mal vor Gericht; andere kennen das Gefängnis bereits.
Die Fälle dieses Nachmittags stehen exemplarisch für das, was die Justiz gerade bewältigt: Menschen mit sehr unterschiedlichen Biografien, verbunden durch eine Nacht, in der Kontrolle und Konsequenz — zumindest kurzfristig — ausser Kraft gesetzt schienen.
Source: NZZ