Freispruch für alle Angeklagten nach Bergsturz-Tragödie von Bondo 2017
Das Regionalgericht Maloja hat fünf Angeklagte im Fall des Bergsturzes am Piz Cengalo freigesprochen. Acht Wanderer kamen 2017 ums Leben.
Gericht sieht keine Mitschuld der Behörden am Bondo-Bergsturz
Das Regionalgericht Maloja im Schweizer Kanton Graubünden hat am Montag fünf Angeklagte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, trugen die Behörden nach Auffassung des Gerichts keine Mitschuld an dem Bergsturz vom August 2017, bei dem acht Wanderer am Piz Cengalo ums Leben kamen.
Das Gericht sah keine Beweise dafür, dass es vor der Katastrophe eindeutige Hinweise auf ein bevorstehendes Großereignis gegeben hatte. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Verantwortlichen die Wanderwege hätten sperren müssen. In der Region waren lediglich Warntafeln aufgestellt. Unter den Angeklagten befanden sich ein Förster, ein Geologe sowie die damalige Gemeindepräsidentin, die inzwischen als Nationalrätin tätig ist.
Der Bergsturz hatte sich am 23. August 2017 am 3369 Meter hohen Piz Cengalo ereignet. Rund drei Millionen Kubikmeter Gestein stürzten ins Tal und begruben Wanderwege unter meterhohen Schuttmassen. Nachfolgende Murgänge zerstörten Gebäude im rund vier Kilometer entfernten Dorf Bondo. Vier der acht Todesopfer waren deutsche Staatsangehörige.
Dorothea Barth, Tochter eines der deutschen Opfer, erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur vor der Urteilsverkündung, dass die Familie auch einen Freispruch akzeptieren könne. Der Familie sei es vor allem darum gegangen, dass die Abläufe rund um das Unglück in einem Gutachten sachgerecht aufgearbeitet werden.
Nach einer ersten Untersuchung waren die Ermittlungen zunächst eingestellt worden – unter anderem mit der Begründung, der Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Die Angehörigen der Opfer legten dagegen Berufung ein und zweifelten an der Qualität des ersten Gutachtens. Ein neu beauftragter Experte gelangte zu dem Schluss, dass eine Sperrung der Wanderwege angebracht gewesen wäre – eine Einschätzung, die das Gericht bei seiner Urteilsfindung offenbar nicht als ausreichend für eine Verurteilung wertete.
Source: Süddeutsche Zeitung