Rechtsextreme Junge Tat vor Bezirksgericht Zürich: 15 Monate Haft gefordert

Sechs Mitglieder der Jungen Tat stehen wegen Störung einer Drag-Lesung und eines LGBTQ+-Gottesdiensts vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen.

Prozessauftakt gegen Junge Tat in Zürich: Anführer schweigen vor Gericht

Sechs Mitglieder der rechtsextremen Gruppe Junge Tat sind am Freitag vor dem Bezirksgericht Zürich erschienen. Google News CH — Crime (de) berichtet, dass die Anklageschrift Diskriminierung, Aufruf zu Hass, Sachbeschädigung, Nötigung und Landfriedensbruch umfasst.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert für die beiden Anführer der Gruppe jeweils 15 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt. Für alle sechs Angeklagten werden zusätzlich Geldstrafen beantragt.

Fahnen am Eingang, Kundgebung auf der Strasse

Kurz vor Prozessbeginn betraten die Mitglieder der Jungen Tat das Gerichtsgelände mit gehissten Fahnen, auf denen unter anderem ihre Ablehnung der Geschlechtergleichstellung zu lesen war. Vor dem Gerichtsgebäude im Kreis 4 versammelten sich laut «Tages-Anzeiger» rund 200 Personen zu einer Gegendemonstration und riefen antifaschistische Parolen.

Im Vorfeld hatten die beiden Anführer ein zehnminütiges YouTube-Video veröffentlicht, in dem sie zur Anklageschrift Stellung nahmen. Wie die «NZZ» zuerst berichtete, bezeichneten sie darin die Anklageschrift als «unsorgfältig» und verglichen sie mit einem «linksextremistischen Szeneblatt».

Drag-Lesung und LGBTQ+-Gottesdienst gestört

Den Angeklagten werden Aktionen gegen progressive Veranstaltungen in Zürich vorgeworfen. Im Herbst 2022 sollen Mitglieder der Gruppe eine Drag-Lesung für Kinder im Tanzhaus blockiert und gestürmt haben. Die Veranstalterin Brandy Butler war beim Prozessauftakt anwesend.

Ebenfalls 2022 sollen die Angeklagten einen LGBTQ+-Gottesdienst in der St.-Pauli-Kirche im Kreis 4 unterbrochen haben. Sie betraten die Kirche mutmasslich mit einem weissen Kreuz, auf dem «No Pride Month» stand. Weitere Anklagepunkte betreffen Auseinandersetzungen an Demonstrationen sowie Banner-Aktionen mit diskriminierenden Inhalten.

Die Junge Tat bekennt sich auf ihrer Website nach wie vor zu den Aktionen. Zum Drag-Event ist dort noch immer von einer «perversen Dragqueen-Geschichtsstunde» und «dekadentem Treiben» die Rede.

Angeklagte verweigern Aussage

Vor Gericht schwiegen die Anführer: Laut Nachrichtenagentur Keystone-SDA verweigerten beide jede Aussage. Online hatten sie erklärt, die ihnen vorgeworfenen Taten seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Der Zürcher Staatsanwalt betonte beim Prozessauftakt laut SRF-News, dass jeder Mensch Ansichten vertreten dürfe, die andere als abstossend empfänden. Das Gesetz schütze jedoch nicht jedes Mittel zur Durchsetzung dieser Ansichten. Niemand dürfe anderen die eigene Haltung mit der Faust aufzwingen.

Ein Urteil ist bisher noch nicht gefallen.

Source: Google News CH — Crime (de)

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