Grazer Autofahrer fährt auf Jogger zu – Diversion nach monatelangem Zögern
Ein 62-jähriger Grazer akzeptierte nach langem Widerstand eine Diversion, nachdem er im Juli einen Läufer zum Sturz gebracht hatte. Er zahlt 2.500 Euro Buße sofort in bar.

Graz: Autofahrer bringt Jogger zu Sturz – Einigung erst nach Monaten
Wie die Kleine Zeitung berichtet, stand im Juli ein 62-jähriger Grazer im Mittelpunkt eines Vorfalls auf einer öffentlichen Straße in Graz: Er soll mit seinem Auto auf einen Jogger zugefahren sein, der ihm zuvor durch Gesten signalisiert hatte, langsamer zu fahren. Der Läufer wich aus, kam dabei zu Sturz und zog sich Schürfwunden zu.
Vor Richter Rom zeigte sich der unbescholtene Lenker zunächst wenig kooperativ. „Ich bin nicht schuldig", erklärte er zu Beginn der Verhandlung. Das Gericht hatte ihm eine Diversion angeboten – eine Möglichkeit, das Verfahren ohne Urteil zu beenden, wenn der Beschuldigte die Verantwortung übernimmt und eine Geldbuße leistet. Der Fahrer zierte sich jedoch.
Seinen eigenen Schilderungen zufolge könnte er beim Überholen eines Radfahrers kurz in den Rückspiegel geblickt und dabei unbewusst das Steuer in Richtung des Joggers gelenkt haben. „Ein normales Fahrmanöver, keine Absicht", betonte er. Sein Verteidiger schloss sich dieser Einschätzung an: Das Fahrmanöver selbst werde nicht bestritten, ein Vorsatz habe jedoch nicht vorgelegen.
Der überholte Rennradfahrer schilderte den Vorfall deutlich anders. Er sprach von einer „gezielten Bewegung Richtung Läufer" und erklärte, er sei „einigermaßen fassungslos" gewesen. Im Renntempo fuhr er dem Fahrzeug nach und fotografierte es mit dem Handy – ein Bild war scharf genug, um eine detaillierte Anzeige bei der Polizei zu ermöglichen.
Das Opfer selbst hatte gegenüber der Polizei übereinstimmend mit dem Radfahrer ausgesagt, befindet sich derzeit jedoch im Ausland. Bei einer Fortsetzung des Verfahrens hätte das Gericht ihn vorladen müssen.
„Es belastet mich seit Monaten, ich will es weghaben", sagte der Beschuldigte im Laufe der Verhandlung – und sendete damit gemischte Signale. Der Druck des laufenden Verfahrens wurde ihm schließlich zu groß. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger formulierte er: „Es tut mir leid, dass ich ein möglicherweise unglückliches Fahrmanöver gemacht habe und übernehme dafür die Verantwortung."
Das Gericht akzeptierte die Formulierung. Die Diversion sieht eine Geldbuße von 2.500 Euro zuzüglich Prozesskosten vor. Der Beschuldigte bestand darauf, den Betrag sofort und in bar zu begleichen – keine Ratenzahlung. „Wiederschauen, ist erledigt." – „Herzlichen Dank", schloss Richter Rom die Verhandlung.
Source: Kleine Zeitung