Tödlicher Felssturz in Christkindl: Vater des Opfers vor Gericht

Nach einem Felssturz im Februar 2023 in Oberösterreich stehen ein Kärntner Firmenchef und ein Geologe wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet.

Tödlicher Felssturz in Christkindl: Vater des Opfers vor Gericht

Felssturz-Prozess: Firmenchef und Geologe wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Wie die Kleine Zeitung berichtet, wird am Donnerstag der Prozess nach einem tödlichen Felssturz im Steyrer Stadtteil Christkindl fortgesetzt – nach mehrmonatiger Unterbrechung. Am 8. Februar 2023 kamen bei dem Unglück zwei Kärntner im Alter von 31 und 64 Jahren ums Leben.

Vor Gericht stehen der Seniorchef der Kärntner Firma SST Schuster Spreng Technik aus Weißenstein im Bezirk Villach-Land sowie ein Geologe aus Oberösterreich. Beide müssen sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, beide haben sich bisher nicht schuldig bekannt. Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten zum Sturzgeschehen liegt nun vor.

Die Firma SST führte am Unglückstag Sicherungsarbeiten an einem Hang durch. Gegen 10.20 Uhr löste sich ein rund 3.000 Kubikmeter großer Felsblock und stürzte in die Tiefe. Die beiden Männer hatten keine Möglichkeit zu entkommen – sie wurden von den Gesteinsmassen verschüttet und waren sofort tot. Erst nach einer Woche, nachdem ein sicherer Zufahrtsweg errichtet worden war, konnten die Leichen unter enormen Sicherheitsvorkehrungen geborgen und in ihre Kärntner Heimat überführt werden.

Einer der Angeklagten ist der Vater des 31-jährigen Todesopfers. Gegenüber der Kleinen Zeitung erklärte er, er kämpfe „für unseren verstorbenen Sohn". „Ich lasse mich nicht für den Tod meines Sohnes und unseres Mitarbeiters hängen. Wir haben, aufgrund der uns vorliegenden Information, nach bestem Wissen gearbeitet."

Eine zentrale Frage des Verfahrens ist, ob die Kärntner Firma vom ausschreibenden Ziviltechnikerbüro vor Beginn der Arbeiten vollständig und klar über die extreme Gefährlichkeit des Hanges informiert worden war. Der Firmenchef verneint dies; die Geologen widersprechen.

Bei einem Schuldspruch drohen den Angeklagten bis zu zwei Jahre Haft. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Source: Kleine Zeitung

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