Missbrauchsprozess gegen Kabarettist Paal in Wien: Alle drei Angeklagten geständig

Vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen stehen Kabarettist Günther „Gunkl" Paal und zwei Frauen wegen Kindesmissbrauch und schwerer Erpressung. Alle drei Angeklagten haben laut ihren Anwälten ein Geständnis abgelegt.

Missbrauchsprozess gegen Kabarettist Paal in Wien: Alle drei Angeklagten geständig

Paal-Prozess in Wien: Kabarettist und zwei Frauen wegen Missbrauch und Erpressung vor Gericht

Seit Donnerstag läuft vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien der Prozess gegen den Kabarettisten Günther „Gunkl" Paal sowie eine 42-jährige Frau und deren 62-jährige Mutter, wie orf.at berichtet. Die Hauptverhandlung findet im Großen Schwurgerichtssaal statt; der erste Verhandlungstag war bis 13.30 Uhr anberaumt.

Paal wird laut Staatsanwaltschaft sexueller Missbrauch eines unmündigen Kindes sowie der Besitz von zumindest 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial zur Last gelegt. Den beiden Frauen wird schwere Erpressung nach den Paragrafen 144 und 145 Strafgesetzbuch vorgeworfen. Alle drei Angeklagten haben ihren Rechtsvertretern zufolge vor dem Schöffensenat ein Geständnis abgelegt.

Tatvorwürfe gegen Paal

Der 64-jährige Paal soll im Jänner 2025 in der Wohnung der 42-Jährigen deren Ende März 2021 geborene Tochter missbraucht haben. Zum Tatzeitpunkt unterhielt er der Anklage zufolge eine mehr als zehnjährige, zumindest teilweise entgeltliche sexuelle Beziehung zur Mutter und zur Großmutter des Kindes. Paals Anwalt Florian Höllwarth erklärte, bei den beiden Frauen habe es sich um „Sexarbeiterinnen" gehandelt, die der Künstler vor mehreren Jahren über eine Anzeige kennengelernt habe.

Die auf seinem Computer sichergestellten Bild- und Videodateien mit Darstellungen mündiger und unmündiger Minderjähriger hatte er sich laut Staatsanwaltschaft vor etlichen Jahren im Internet beschafft. Paal hatte sich im Mai der Polizei gestellt und Selbstanzeige erstattet; bei der anschließenden Hausdurchsuchung wurde der PC mit den inkriminierten Dateien sichergestellt.

Kurz nach Bekanntwerden des Missbrauchsverdachts hatte Paal ein Video veröffentlicht, in dem er die Schuld auf sich nahm. „Ich hab' Schande auf mich gebracht", sagte er darin und fügte hinzu, es tue ihm „unendlich leid", was er getan habe. Er erwähnte auch die Bilddateien und erklärte, den Rechner und die Daten darauf „irgendwann vergessen" zu haben. Das Video wurde kurz darauf wieder offline genommen.

Erpressung über Monate

Nach dem mutmaßlichen Übergriff sollen die beiden Frauen Paal erpresst haben. Mit der Drohung, ihr gewalttätiger Bruder beziehungsweise Sohn kenne seine Adresse sowie das Kennzeichen seines Fahrzeugs und wisse von seinen pädophilen Neigungen, sollen sie ihm Angst vor körperlicher Gewalt und medialer Berichterstattung gemacht haben.

Paal soll der 42-Jährigen daraufhin bei Treffen — teilweise an öffentlichen Orten wie in einem Sportgeschäft, einem Kaffeehaus oder auf Bahnhöfen — bis Mai 2026 insgesamt 159.000 Euro in bar in Kuverts übergeben haben.

Strafrahmen und Untersuchungshaft

Für Paal sieht der mögliche Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe vor. Die beiden Frauen müssen mit einem bis zehn Jahren Haft rechnen. Sie befinden sich derzeit in Untersuchungshaft; Paal nicht. Neben den Angeklagten soll im Verfahren auch ein Sachverständiger gehört werden. Zumindest bei der Erörterung von Details der Tatvorwürfe dürfte die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Das betroffene Kind befindet sich in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe der Wiener Magistratsabteilung 11 (MA 11), wie diese nach Bekanntwerden des Falls Mitte September bestätigt hatte.

Justiz bereitet sich auf öffentliche Aufmerksamkeit vor

In der Justiz ist man sich bewusst, dass die Verhandlung gegen Paal „nicht geräuscharm" über die Bühne gehen werde, hieß es laut einer Prozessvorschau der APA. „Die Justiz ist sich ihrer hohen Verantwortung bewusst und bereitet den Prozess im Rahmen ihrer Möglichkeiten sorgfältig vor", zitierte die APA aus einer Stellungnahme des Justizministeriums. Die zuständigen Sicherheitspartner arbeiteten eng zusammen, um „einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten".

Als Vergleich wird in Justizkreisen das Verfahren gegen den ehemaligen Burgtheater-Schauspieler Florian Teichtmeister genannt, der im September 2023 am Wiener Landesgericht wegen Besitzes und Bearbeitens von mehreren Zehntausend Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern verurteilt worden war. Rund um jenen Prozess war es zu Protestkundgebungen vor dem Gerichtsgebäude gekommen — ein Szenario, das man diesmal vermeiden will.

Das Justizministerium wandte sich gegenüber der APA zudem gegen Anlassgesetzgebung. „Wenn ein Urteil nicht den Erwartungen eines Teils der Bevölkerung entspricht, wird häufig rasch die Forderung nach höheren Strafrahmen erhoben. Diese Reaktion basiert jedoch auf der Bewertung eines Einzelfalls, dessen Inhalt im Detail oft auch nicht öffentlich bekannt ist, und eignet sich daher nicht als Grundlage für gesetzliche Verschärfungen", so das Ministerium.

--- Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen nimmt das Bundeskriminalamt unter [email protected] entgegen.

Source: Google News AT — Crime (de)

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