Sprengstoffgürtel-Drohung vor Behörde: Obersteirer in Leoben verurteilt
Ein Mann aus der Obersteiermark drohte, sich mit einem Sprengstoffgürtel bei einer Behörde in die Luft zu sprengen. Das Landesgericht Leoben verurteilte ihn zu acht Monaten bedingter Haft.

Acht Monate bedingt für Sprengstoffdrohung gegen Behörde
Ein Obersteirer ist am Landesgericht Leoben wegen gefährlicher Drohung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf drei Jahre bedingt verurteilt worden. Wie die Kleine Zeitung berichtet, hatte der Mann im Juli dieses Jahres gegenüber einem Erwachsenenvertreter geäußert, er werde der zuständigen Behörde mit einem Sprengstoffgürtel einen Besuch abstatten.
Zur Verhandlung erschien der Angeklagte nicht. Er hatte laut Richter Peter Wilhelm schriftlich um eine Verschiebung ersucht, weil die Person, die ihn zum Gericht begleiten hätte sollen, einen Arzttermin wahrnehmen musste. Einen entsprechenden Nachweis legte er nicht vor. „Wir werden also in seiner Abwesenheit verhandeln", stellte Wilhelm fest.
Gespräch für Pflegschaftsgericht eskaliert
Der als Zeuge geladene Erwachsenenvertreter schilderte vor Gericht die Umstände des Vorfalls. Er hatte ein Gespräch mit dem Angeklagten geführt, der seit einem Unfall im Rollstuhl sitzt, um ein Gutachten für das Pflegschaftsgericht zu erstellen. Da der Mann nur über geringe Deutschkenntnisse verfüge, habe man sich teilweise mithilfe einer Übersetzungsapp verständigt.
Zu Beginn des Gesprächs habe eine „aggressive Grundstimmung" geherrscht. Der Angeklagte habe sich vom System ungerecht behandelt gefühlt und „großen Unmut" geäußert. Im Verlauf des Gesprächs fiel dann die Drohung mit dem Sprengstoffgürtel. Als der Zeuge darauf hinwies, dass sich der Mann damit strafbar mache, antwortete dieser, das sei ihm egal: Wenn er es tue, werde er wahrscheinlich tot sein oder ins Gefängnis kommen — was nichts anderes sei, als jetzt in der Wohnung gefangen zu sein.
Die Staatsanwältin fragte den Zeugen, ob er den Eindruck gehabt habe, der Angeklagte sei tatsächlich in der Lage gewesen, die Drohung umzusetzen. „Ich habe jedenfalls das Gefühl gehabt, das in meinen Bericht zu schreiben, um die Pflegschaftsrichterin zu warnen", antwortete der Zeuge.
Richter überzeugt trotz Sprachbarriere
Richter Wilhelm begründete das Urteil gegen den bislang unbescholtenen Mann damit, dass er zunächst nicht ausschließen konnte, ob es sich um einen Übersetzungsfehler der App gehandelt hatte. „Nach den Schilderungen des Zeugen bin ich aber überzeugt, dass diese Aussage so gefallen ist", erklärte er. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Source: Kleine Zeitung