Steirer wegen Nötigung verurteilt: Kranke Katze als Grund für Verkehrsrowdytum

Ein 66-jähriger Pensionist aus der Steiermark stand vor dem Grazer Straflandesgericht, weil er auf dem Weg zum Tierarzt einen anderen Autofahrer bedrängte und niederfuhr.

Steirer wegen Nötigung verurteilt: Kranke Katze als Grund für Verkehrsrowdytum

Gericht verurteilt Pensionist nach Vorfall mit kranker Katze im Auto

Ein 66-jähriger Steirer ist am Grazer Straflandesgericht wegen Nötigung und Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Wie die Kleine Zeitung berichtet, hatte der Pensionist im Sommer auf dem Weg zum Tierarzt einen anderen Autofahrer über mehrere Kilometer hinweg bedrängt und ihn auf der Autobahnauffahrt angefahren.

Der Angeklagte erklärte vor Richterin Julia Noack, seine Katze sei möglicherweise vergiftet worden. „Unser Kater wurde vor drei Jahren vergiftet. Ich dachte, dass auch unserer jetzigen Katze so etwas passiert ist. Ich musste mit ihr deshalb schnell zum Arzt." Auf einer schmalen Straße soll er kilometerlang dicht hinter dem Vordermann gefahren sein, während er laut eigener Aussage rund 200 Mal zur Katze auf dem Beifahrersitz geschaut und sie gestreichelt habe.

Der bedrängte Lenker hielt schließlich an und wollte den Vorfall klären. Dabei soll ihn der Angeklagte mit seinem Fahrzeug erfasst haben. Der Pensionist bestritt dies vor Gericht: „Er stieg aus, kam zu mir und wollte wissen, was los ist. Dann ließ er sich hinfallen – das war eine volle Schwalbe, ich hab' ihn mit dem Auto nicht einmal berührt." Als die Richterin darauf hinwies, dass der andere Fahrer 19 Tage im Krankenstand verbracht hatte, zeigte sich der Angeklagte wenig beeindruckt: „Naja, ich kann immer ins Krankenhaus gehen und sagen, dass mir alles weh tut."

Sein Verteidiger räumte die ungewöhnliche Lage mit trockenem Humor ein: „Schuld war die beifahrende Katze, müsste man eigentlich sagen. Kann ich aber nicht, weil ja mein Mandant der Angeklagte ist."

Richterin Noack sprach am Ende des Verfahrens eine klare Botschaft aus: „Das mit der Katze weiß der andere Verkehrsteilnehmer halt nicht – so darf man sich im Straßenverkehr einfach nicht verhalten." Auf die Frage, wie künftige Vorfälle verhindert werden könnten, antwortete der Angeklagte zunächst lakonisch: „Einsperren. 20 Jahre. Nein, Scherz."

Das Urteil: Schuldspruch wegen Nötigung und Körperverletzung, eine Geldstrafe von 720 Euro (unbedingt), vier Monate Haft (bedingt) sowie 200 Euro Schmerzensgeld an den verletzten Fahrer.

Nach der Verhandlung reichten die beiden Männer einander die Hand. Die abschließende Versöhnung verlief jedoch nicht ohne einen weiteren Disput – der andere Fahrer fragte den Angeklagten, warum er überhaupt so weit gefahren sei, wo doch ein Tierarzt direkt in seiner Nachbarschaft wohne. Dessen Antwort: „Na, zu dem geh' i net hin."

Der Gesundheitszustand von Mensch und Tier ist mittlerweile wieder gut: Die Knie des verletzten Autofahrers sind verheilt, und auch der Katze geht es den Angaben zufolge wieder besser.

Source: Kleine Zeitung

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