Betrunken auf Almhütte: Zweifache Faustschläge enden mit 600 Euro Strafe
Ein 20-jähriger Lavanttaler schlug betrunken einen Gast auf einer Almhütte zweimal ins Gesicht. Das Bezirksgericht Wolfsberg verurteilte ihn zu 600 Euro Geldbuße.

Faustschläge auf der Almhütte: Bezirksgericht Wolfsberg verurteilt Lavanttaler
Ein 20-jähriger Mann aus dem Lavanttal hat auf einer Almhütte in St. Peter einen unbekannten Gast zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Wie die Kleine Zeitung berichtet, wurde der Fall nun am Bezirksgericht Wolfsberg wegen vorsätzlicher Körperverletzung verhandelt.
Richterin Britta Kollmann-Moritz konfrontierte den Angeklagten direkt mit dem Geschehen: „Sie dürfen nicht so viel saufen, wenn Sie sich dann nicht im Griff haben." Der 20-Jährige räumte ein, an diesem Abend „zwei große Bier und etliche Schnäpse" konsumiert zu haben. An die Schläge selbst könne er sich kaum erinnern.
Das Opfer, ein Mann aus Obdach, schilderte im Zeugenstand den Ablauf: Er sei auf der Hütte mit Freunden zum Jausnen gewesen und habe draußen geraucht, als der sichtlich betrunkene Angeklagte auf ihn zukam und ihn aufforderte, ihm eine Zigarette zu geben. Als er ablehnte, erhielt er einen Faustschlag ins Gesicht. Nach einem kurzen Beruhigungsversuch kehrte der Betroffene zu seinen Begleitern zurück – und wurde wenig später von hinten ein zweites Mal an derselben Stelle getroffen. „Dann wurde es mir zu blöd und ich hab' die Polizei gerufen", so das Opfer. Die Beamten trafen rund eine Dreiviertelstunde später ein.
Im Krankenhaus wurde beim Betroffenen ein Schädel-CT durchgeführt. Eine Schwellung im Bereich des Jochbeins wurde festgestellt; ernstere Verletzungen blieben aus. Dennoch war er drei Tage im Krankenstand und berichtete, noch heute gelegentlich unter Kopfschmerzen zu leiden.
Nach der Aussage entschuldigte sich der Angeklagte bei seinem Opfer mit den Worten „Tut mir leid" – zweimal. Das Opfer nahm die Entschuldigung an und schüttelte ihm die Hand: „Passt schon. Schau, dass du dich besserst."
Für den jungen Mann war es nicht der erste Auftritt vor Gericht. Richterin Kollmann-Moritz stellte im Akt fest, dass ein früherer Vorfall bereits mit einer Diversion geendet hatte und aus dieser Zeit noch Schulden offen sind. Das Urteil lautet nun: 600 Euro Geldbuße, zahlbar in fünf Raten zu je 5 Euro Tagsatz.
Die Mutter des Angeklagten, die ihren Sohn in den Verhandlungssaal begleitet hatte, warf von den Zuhörerplätzen ein, die Zahlung werde schwierig, da ihr Sohn bald zum Bundesheer einrücke. Auf eine Reduktion ließ sich die Richterin nicht ein: „Der Tagsatz mit 5 Euro ist eh schon niedrig."
Kollmann-Moritz erläuterte zudem, dass eine Auskunftssperre gilt: Gericht, Polizei und Staatsanwaltschaft hätten Einsicht in die Vorstrafe, im Leumundszeugnis für Arbeitgeber scheine sie hingegen nicht auf. Nach fünf Jahren ab Tilgung der Strafe erlösche der Eintrag. Eine erneute Milde schloss die Richterin jedoch aus: „Das geht das nächste Mal aber nicht mehr."
Source: Kleine Zeitung