Teenager-Trio in Hohenems verurteilt: Erpressung und Demütigung vor Gericht

Drei Jugendliche aus Vorarlberg standen wegen Erpressung und Nötigung vor dem Landesgericht Feldkirch. Der 16-jährige Hauptangeklagte erhielt sechs Monate bedingte Haft.

Teenager-Trio in Hohenems verurteilt: Erpressung und Demütigung vor Gericht

Bewährungsstrafe nach Erpressung in Hohenems: Teenager-Gang vor Gericht

Drei Jugendliche haben am 6. August in Hohenems einen Gleichaltrigen umringt, 150 Euro gefordert und ihn mit körperlicher Gewalt bedroht – darunter auch die Aufforderung, sich nackt auf eine Flasche zu setzen. Wie krone.at berichtet, endete das Verfahren vor dem Landesgericht Feldkirch am Dienstag mit einem bedingten Urteil für den Haupttäter und außergerichtlichen Einigungen für seine Mitangeklagten.

„Wir sind eine Gang!" – mit diesen Worten sollen die drei Burschen das Opfer eingekreist und zur Zahlung gezwungen haben. Je 50 Euro sollte jeder erhalten. Wer nicht zahlte, dem drohten Schläge.

Sieben Verbrechen gegen den Erstangeklagten

Den schwersten Vorwürfen sah sich der 16-jährige Erstangeklagte gegenüber. Sieben Verbrechen und mehrere Vergehen wurden dem arbeitslosen Jugendlichen zur Last gelegt. Mehrfach soll er das Opfer unter Androhung von Gewalt – auch gegen dessen Familie – zu Geldüberweisungen gedrängt und versucht haben, ihn von einer Anzeige abzuhalten. Der mögliche Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Haft.

Der 16-Jährige zeigte sich vor Gericht geständig und reumütig. Bereits vor der Verhandlung hatte er dem Opfer 1.000 Euro Schadenersatz bezahlt und ein Entschuldigungsschreiben übergeben. Seine Verteidigung verwies auf die schwierige familiäre Lage: Im Juli habe der Vater die Diagnose erhalten, bald sterben zu werden. „Das hat meinen Mandanten völlig aus der Bahn geworfen", erklärte die Verteidigung.

„Ich bereue, was ich getan habe", sagte der Jugendliche im Gerichtssaal. Er befinde sich in therapeutischer Behandlung; sein Therapeut habe Verlustängste festgestellt. Auf die Frage von Staatsanwalt Richard Gschwenter nach seinen Plänen antwortete er: „Ich will arbeiten und meine Eltern nicht mehr enttäuschen."

Mildes Urteil trotz Vorgeschichte

Das Urteil fiel vergleichsweise milde aus: sechs Monate bedingte Haft sowie Bewährungshilfe. Dass der Erstangeklagte trotz seines Alters bereits vor der Verhandlung polizeibekannt war und erst im vergangenen Mai am selben Gericht in einer anderen Sache mit einer Diversion davongekommen war, schlug dennoch nicht zu einer Freiheitsstrafe durch.

Die beiden Mitangeklagten – Brüder im Alter von 14 und 16 Jahren, die bis dahin unbescholten waren – kamen mit einer außergerichtlichen Einigung davon. Beide müssen jeweils 60 Sozialstunden ableisten; bei Nichterfüllung droht ein neues Verfahren.

Opfer nimmt Entschuldigungen an

Alle drei entschuldigten sich im Gerichtssaal beim Opfer, das die Entschuldigungen annahm und auf weitere Ansprüche verzichtete. Für eine kurze heitere Note sorgte der ältere Bruder, als er fragte, ob er die Sozialstunden seines jüngeren Bruders – eines Schülers – übernehmen könne. Richterin Kathrin Feurle ließ das nicht gelten: „Seine Sozialstunden muss jeder selbst ableisten."

Source: Google News AT — Crime (de)

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