Prozess um getöteten Fabian: Urteil in Rostock erwartet
Am Dienstag fällt das Urteil im Fall des 2025 getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für die 30-jährige Angeklagte; ihre Verteidigung beantragte Freispruch.

Urteilsverkündung im Fall Fabian
Es ist der 35. und letzte Prozesstermin am Landgericht Rostock. Wie tagesspiegel.de berichtet, wird am Dienstag die Urteilsverkündung in dem Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow stattfinden. Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-Jährigen vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 zu Hause abgeholt und wenig später an einem Tümpel südwestlich von Güstrow erstochen zu haben.
Die Anklagebehörde fordert eine Verurteilung wegen Mordes, lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Staatsanwalt Oliver Schley nannte Heimtücke als Mordmerkmal. Die Angeklagte soll die Arglosigkeit des Jungen ausgenutzt haben, der ihr vertraut habe. Als zweites Mordmerkmal führte die Staatsanwaltschaft an, die Tat sei aus sonstigen niedrigen Beweggründen erfolgt – weil Fabian in den Augen der Angeklagten ein „Störfaktor" in ihrer Beziehung zu dessen Vater gewesen sein soll.
Schley warf der Beschuldigten planvolles Vorgehen vor. Bereits ein Stich ins Herz sei tödlich gewesen; die Angeklagte habe aber mehrfach auf den Jungen eingestochen. Zudem sei es eine Entwürdigung gewesen, die Leiche an einem auch als Schweinesuhle bezeichneten Ort liegen zu lassen. Die Frau selbst hat mehrfach ihre Unschuld beteuert.
Sollte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellen und das Urteil rechtskräftig werden, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Schley betonte als entlastend an, dass die Angeklagte bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei und eine Wiederholung solcher Taten unwahrscheinlich sei.
Freispruch bleibt Verteidigungsziel
Beide Verteidiger der Angeklagten haben Freispruch beantragt. Nach ihrer Überzeugung „bleiben viele Fragen offen und es liegt deshalb keine geschlossene Beweiskette vor", sagte Anwalt Thomas Löcker. Die Verteidigung beruft sich auf das Prinzip „in dubio pro reo" – im Zweifel für den Angeklagten.
Gerichtssprecherin Anne Kruse erklärte, dass theoretisch auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht komme, falls die Kammer von der Täterschaft ausgehe, aber keine Mordmerkmale sehe. Sie hält dies aber für eine theoretische Möglichkeit: „Im Grunde gibt es aus meiner Sicht neben Verurteilung und Freispruch keine relevanten Optionen."
Auch die Anwältin von Fabians Mutter, die als Nebenklägerin am Prozess teilnimmt, hat dieselben Forderungen wie die Staatsanwaltschaft gestellt.
Abstimmungsverfahren und Urteilsverkündung
Über das Urteil entscheiden eine Schöffin und ein Schöffe sowie drei Berufsrichter – insgesamt fünf Personen, deren Stimmen gleichgewichtig sind. Da mit Zweidrittelmehrheit zu entscheiden ist, werden vier Stimmen für einen Schuldspruch benötigt. Der Berichterstatter präsentiert seinen Urteilsvorschlag, anschließend wird über einzelne Punkte gesprochen. Am Ende wird über die Schuldfrage und die Rechtsfolge abgestimmt. Der Vorsitzende Richter Holger Schütt trägt das Urteil vor und anschließend die Urteilsgründe.
Kruse schätzt, dass die mündliche Begründung wegen des Umfangs der Beweisaufnahme zwei bis drei Stunden dauern wird. Die Angeklagte hat nach ihrem letzten Wort angekündigt, im Falle einer Verurteilung bis vor das höchste Gericht zu gehen: „Ich werde so lange kämpfen, bis ich wieder auf freiem Fuß bin."
Revisionsmöglichkeiten
Das Urteil wird wahrscheinlich nicht das letzte Wort sein. Die Parteien haben die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Bei einer Revision werden die Beweisaufnahmen nicht neu aufgerollt; stattdessen wird geprüft, ob der Prozess und das Urteil rechtsfehlerfrei sind. Der BGH entscheidet solche Fälle in aller Regel im schriftlichen Verfahren. Nur in etwa fünf Prozent der Revisionen in Strafsachen entscheidet er aufgrund einer Hauptverhandlung durch Urteil. Im Falle eines Freispruchs dürften die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage wahrscheinlich Revision einlegen.
Source: Die Zeit Kriminalität